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Homepage von René Pönitz

Das Urteil der Woche

Am Anfang dachte ich: da wird wohl keine »persönliche geistige Schöpfung« (vgl. §2 (2) UrhG) vorliegen, sondern nur so ein Standardlayout eines CMS. Dann sah ich die Seite IP and more und dachte mir: da steckt schon ein individuelles Layout dahinter, und dann las ich das Urteil:

Daran fehlt es, weil das Computerbild eben unmittelbar durch das zugrundeliegende Programm hervorgebracht wird, ohne eigenes selbständiges Zutun dessen, der den Computer bedient.

Läßt man sich diesen Satz einmal auf der Zunge zergehen, dürfte man sich in einem Phantasiefilm im Jahre 2065 befinden — oder aber man hat wieder nur ein Urteil eines Richters gelesen, dessen technische Kompetenz zu wünschen übrig läßt. (vgl. yubb.de, Thiemo und Gerrit)

bytheway: kennt jemand die URL der Layoutdiebe?