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Im Zeitalter der schnellen E-Mails

Kennt jemand von euch noch die langsame E-Mail? Auf jeden Fall gibt es wieder ein realitätsfernes Urteil mehr, diesmal vom AG Winsen:

Soweit der Beklagte vorträgt, er habe aufgrund Abwesenheit keine Möglichkeit gehabt, die E-Mail des Klägers zur Kenntnis zu nehmen, ist dies unerheblich. Wenn der Beklagte ein derartiges Forum betreibt, hat er in kurzen regelmäßigen Abständen Kontrollen durchzuführen. Im Zeitalter der schnellen E-Mails war der Beklagte verpflichtet, die von dem Kläger gesetzte Frist einzuhalten.

In dem Fall ging es um die Aufforderung, eine beleidigende Fotomontage aus einem Forum zu entfernen. Die Mail ging am Sonntag gegen 14:43 auf die Reise, die Frist war am Montag 15 Uhr vorbei. Da die einstweilige Verfügung noch am selben Tag beim Gericht eintraf, erweckt sich bei mir zumindest der Eindruck, der Kläger hätte nur auf das Verstreichen der Frist gewartet.

Was bedeutet das Urteil nun?

  • Soll ich bei jeder Abwesenheit um mehr als 24h die Kommentarfunktion abschalten (ein Forum readonly setzen)?
  • Soll ich eine Urlaubsvertretung ernennen, welche dann bei längerer Abwesenheit solche Dinge erledigt? Wie mache ich das bei einem Unfall, wenn ich ins Krankenhaus eingeliefert werde?
  • Soll ich im Impressum angeben, wie »schnell« in der Regel und im Ausnahmefall die E-Mail bei mir ist?
  • Was ist wenn ich die E-Mail nie bekommen habe? Angenommen ein Server steigt aus — oder der Geschädigte versteht unter einer »schnellen E-Mail« die Möglichkeit, den Betreff wegzulassen. In Folge dessen die E-Mail dann im Spamordner landet.

Im heise-Forum gibt es eine gute Idee zum allgmeinen Lösen des Problemes: IT-Gerichte!

(vgl. LawBlog und golem)