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Homepage von René Pönitz

sodexo - Steuerersparnis mit Lebensmittelmarken

Es gibt sie wieder, die Lebensmittelmarken. Nur unter neuen Namen: Restaurant-Pass. Von Sodexo. Als Steuerschlupfloch. Mit Beigeschmack.

Das ganze funktioniert so, dass der Arbeitgeber on top (oder in Form von Gehaltsumwandlung) Gutscheine von sodexo (ehemals sodexho) an die Mitarbeiter verteilt. Im Jahr 2013 haben diese Gutscheine einen Wert von 6,03 Euro. Diese Gutscheinen sind nun zum Erwerb von Essen gedacht und können bei Nahrungsmittelanbietern, die mit sodexo einen Deal haben, eingelöst werden. Üblicherweise handelt es hierbei fast ausschließlich um größere Ketten der Gastronomie (Vapiano, McDonalds) oder des Einzelhandels (Rewe, Real). Je Arbeitstag soll – laut Theorie – nur ein Gutschein eingelöst werden. Auf Gutscheine gibt es im Zweifel kein Wechselgeld.

Bei den Gutscheinen wird der steuerfreie Zuwendungsbetrag von 44 Euro im Monat genutzt, der Rest wird mit 25% pauschal versteuert, Sozialabgaben fallen keine an. Laut diverser Quellen (allerdings ohne nachvollziehbaren Beleg) wird empfohlen, lediglich 15 Gutscheine im Monat herauszugeben, da dann die Nachweispflicht für die tatsächlichen Arbeitstage entfällt (andernsfalls müssten sonst Abwesenheiten taggenau ermittelt werden).

Es ist wieder einer dieser Regelungen, die politisch völlig schwachsinnig sind, die aber für die individuelle Entscheidung verlockend sein können. Wer zahlt schließlich freiwillig mehr Steuern und Abgaben?

Rechtlich ist das ganze durchaus wackelig, so stellte ein Finanzgericht bereits 2010 fest, dass Restaurantschecks kein Sachbezug sind. Weitere Urteile kenne ich dazu noch nicht. Beim Einlösen der Gutscheine muss man stets beachten, dass man die Einkäufe eben entsprechend stückelt.

Die Gutscheine von sodexo haben allerdings noch einen anderen Beigeschmack. Einen ganz derben! Und damit meine ich nicht die Erdbeeren vom letzten Sommer. Während der Restaurant-Pass mehr oder weniger eine freiwillige Sache ist, so bietet sodexo auch Lösungen für die öffentliche Hand an: den Wertgutschein-Pass

Den Wertgutschein Pass zum bargeldlosen Bezug von Sachleistungen durch Leistungsempfänger gemäß AsylbLG und Hilfeempfänger nach § 31 SGB II.

(Randnotiz: weiß jemand, welchen Paragrafen sie wirklich meinen? Im § 31 geht es um Pflichtverletzungen)

Mit anderen Worten: Kommunen, die eben einen Deal mit sodexo eingegangen sind, machen zunächst die Sozialleistungsempfänger und Asylbewerber zu Zwangskunden des Unternehmens. Und üben unweigerlich Druck auf den örtlichen Einzelhandel aus, ebenso Kunde (in Form von Akzeptanzpartnern) zu werden.

Für die Zielgruppe ergeben sich damit drei wesentliche Nachteile:

  • Einschränkung der Handelspartnerfreiheit (Sie können damit nicht mehr frei entscheiden, wo sie einkaufen. Wie es in der jeweiligen Kommune gelöst ist, kann ich nicht beurteilen. Wenn die selben Partner gelten wie beim Restaurant-Pass, so ist weder Aldi noch Lidl noch der kleine örtliche Händler „um die Ecke” dabei).
  • Einschränkung durch Stückelung des Einkaufes in Vielfaches vom Gutscheinwert (Auch das kann regional unterschiedlich gelöst sein, in Göttingen maximal 10% Wechselgeld)
  • Brandmarkung der Betroffenen (Da die Gutscheine sich von den Restaurant-Gutscheinen unterscheiden, müssen die Betroffenen in jedem Geschäft, wo sie einkaufen, sich „outen”) – und hier entstehen unweigerlich Parallelen zur dunklen Vergangenheit unseres Landes.

Laut dem Anbieter gibt es „rund 300 Kunden der öffentlichen Hand in 13 Bundesländern”. Glücklicherweise wird in Berlin bar ausbezahlt. In Niedersachsen wurden den Kommunen durch einen Erlass vorgeschrieben, grundsätzlich Sachleistungen auszuhändigen und nur im letzten Falle bar. Dabei stand es neben direkten Sachleistungen den Kommunen auch frei, eigene Gutscheinsysteme anzubieten („besonderes Augenmerk auf die Fälschungssicherheit der Gutscheine”). Folglich kamen solche Gutscheinesysteme öfters zum Einsatz. In Celle wurden diese durch die Kommune ausgestellt, Göttingen nutzte die sodexo-Gutscheine. Durch die neue rot-grüne Landesregierung wurde es den Kommunen wieder freigestellt, woraufhin eine Vielzahl von Kommunen dies bereits tat oder noch vorhat. Die taz betittelte es als kleine Währungsreform

Anmerkung: Eine mögliche Alternative für Lebensmittelgutscheine in Firmen, bei denen ich keine Dienstleistungen für Behörden in dieser Form feststellen konnte, ist Edenred

Right In The Night 2013 vs. 1993

Was habe ich den Titel früher verflucht. Aber nicht wegen dem Lied an sich, sondern wegen meiner Aiwa-Musikanlage von Aiwa. Das Kassettendeck lief nicht sehr präzise und verzerrte ständig die Layenda-Gitarren im Intro. Das Ergebnis: unhörbar! Nein, das Lied selber gefiel mir. Melodie, Rythmus und das Sample passten gut zueinander. Das zugehörige Album „Tripomatic Fairytales 2001” liegt noch bis heute in meinem CD-Regal.

Im Jahre 2013 gibt es eine Neuauflage des Liedes, in dem die damalige Sängerin Plavka erneut singt. Mittlerweile ist Mark Spoon verstorben. Dafür nun mit Rapper im typischen 90er-Jahre-Culture-Beat-Stil, den ich im Original nun wirklich nicht vermisste! Der Auftakt der 2013er Version ist nahezu identisch: nicht nur die Layenda-Sampels, sondern auch das dazugehörige Arrangement – einschließlich des Überganges. Der passt nicht zu der überzogenen Basslinie, die danach die Führung im Lied übernimmt. Überhaupt sind Übergänge keine Stärke der neuen Version, denn diese retten sich in Ruhephasen. Im Refrain gibt es Synthieeffekte im Offbeat, die schon in der Blütezeit des Dancefloors die Spreu vom Weizen trennte.

Große Testphase zum Kneeling in Bussen

Kneeling nennt sich eine Technik vor allen in Bussen, die in den Haltstellen auf der Einstiegsseite absenken (oder bildlich gesprochen: in die Knie gehen). Damit sollen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen einfacher in die Busse einsteigen können. Hierunter zählen nicht nur Rollstühle. Auch die Einstiegshöhe des Busses (ca. 30-32 Zentimeter) müssen im Zweifel auch da überwunden werden, wo es keinen Bordstein gibt. Durch das Kneeling wird der Bus um ca. 8 Zentimeter abgesenkt.

Seit 2009 gibt es Kneeling in Berlin flächendeckend. Seit 2011 wurden Fahrzeuge angeschafft, die das nicht mehr standardgemäß machen, sondern auf Bedarf. Dazu führte die BVG nun eine Studie durch, in wie weit durch dieses sogenannte „Bedarfskneeling” Betriebskosten eingespart werden können (es sollen wohl 1,9 Mio Euro im Jahr sein). Der Bus geht demnach nur noch in die Knie, wenn der Fahrer beim Einfahren bereits Bedarf sieht (in der Regel einen Rollstuhl) oder wenn dies mit Hilfe einer Taste gefordert wird).

Was ich in diesem Zusammenhang nicht verstehe:

  • Wie kann man bereits für eine „Testphase” mehr als ein Drittel der gesamten Busflotte bereits umstellen? (Der Durchlauf der Busse für 1 oder 2 Linien hätte ich ja verstanden)
  • Wieso wird so ein Test nicht so durchgeführt, dass die Fahrzeuge hinterher wieder das vollständige Kneeling anbieten können?

Es wirkt für mich wie eine Testphase, deren Ergebnis von vorn herein fest stand – und welche Überraschung: es so auch eintrat

Wie sieht nun die ungeschönte Praxis aus? Die Aussagen, die ich von verschiedenen Verbänden hörte, decken sich. Stetht ein Rollstuhl in der Haltestelle, schaltet der Fahrer das Kneeling an. Bei allen anderen Personengruppen eben nicht. Vom Blindenverband (ABSV Berlin) kam die Kritik, dass diese im Zweifelfall an der nicht immer sauberen Außentür eben nach diesen Taster suchen.

Was mir aber in der ganzen Debatte untergeht, ist die Diskussion zu Alternativen. Hier stellte ich mir vor allen die Frage, ob anstelle einer wartungsintensiven, aktiven Lösung nicht auch eine bauliche passive Lösung in Form von Hochbordsteinen möglich ist. So gibt es in Oberhausen eine Strecke, auf der Kneeling nicht notwendig sei:

Auf der gesamten ÖPNV-Trasse zwischen Hauptbahnhof und Sterkrade gibt es Hochbordsteine. Hier ist ein Absenken der Busse nicht möglich – und auch nicht nötig.

(Aus Mangel an Ortskenntnis kann ich diese Aussage nicht verifizieren. Allerdings ist hier ein seperater Abschnitt gemeint, der nur von Bus und Straßenbahn genutzt wird).

In normalen Straßenverkehr ist allerdings das Problem, dass ein Bus in die Haltestelle einfährt – und dabei auch das Kap überfährt (damit der Bus in die richtige Position schwenkt). So ein Ansatz würde also nur da gehen, wo ein Bus mit Sicherheit gerade einfahren kann, also entweder bei Haltestellen direkt am Fahrbahnrand – oder da, wo die Haltestelle in den Straßenraum hineinragt (wie z.B. Haltestelle Bouchéstraße). Nur dann bliebe da ein hoher Bordstein. Ob der bauliche Aufwand dann den zu erwarteten Einnahmen in irgendeiner Weise in Relation steht, sei dahingestellt.

Fazit: In Einzelfällen machbar, aber nicht in der Fläche.