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Homepage von René Pönitz

Fahrpreisverteuerung in Berlin

Zum 1. Januar werden in Berlin die Tarife für den ÖPNV umgestellt. Was wie bei jeder Umstellung extrem nervig ist: die Übergangsbestimmungen:

  • Die alten Fahrscheine gelten noch 14 Tage lang, also bis zum 14.01.2015
  • Bis Ende Mai können alte Fahrscheine umgetauscht werden, danach wertlos
  • Umtausch nur bei dem Verkehrsunternehmen, bei dem der Fahrschein erworben wurde, kein Verbundgedanke

(Infos zur Tarifanpassung beim VBB, zu den Umtauschbedingungen bei der BVG)

Warum können Fahrkarten nicht unbegrenzt gelten? Selbst der Gefahr von Hortungskäufen zur Tariferhöhung kann gelassen reagiert werden. Betriebswirtschaftlich wäre dies eine vorgezogene Geldbeschaffung, die das Verkehrsunternehmen nur diese Tarifdifferenz kostet. Niemand wird kriminalisiert, weil ein gültig gekaufter Fahrausweis nachträglich ungültig wird. Und selbst wenn nicht anerkannt wird: Warum ist der unbefristete Umtausch nicht möglich?

Auch die Übergangsfrist ist mit zwei Wochen extrem kurz. Beim Verkehrsverbund Oberelbe sind es vier Wochen für Einzelfahrscheine und 3 Monate für Vierer-Karten. In München sind 3 1/2 Monate vorgesehen

Auch der Umtausch scheint in anderen Verkehrsverbünden lockerer gehandhabt werden. Im VVO kann der Umtauch bei jedem Partnerunternehmen im Verkehrsverbund erfolgen.