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Homepage von René Pönitz

Inverssuche

Ich bekam eben einen Brief von den Telekomikern:

Mit dem neuem Telekommunikationsgesetz darf sie sogenannte Inverssuche in Deutschland als zusätzliche Dienstleistung angeboten werden. Das bedeudet für Sie, daß ihr Name und ihre Anschrift von Anbietern für Auskunftsdienste jedem Dritten mitgeteilt werden dürfen, der nur ihre Rufnummer kennt. Selbstverständlich wird die Auskunft nur über die von Ihnen in Telefonverzeichnissen veröffentlichten Daten erteilt.

Falls sie ihre Daten für die Inverssuche nicht freigeben möchte, können Sie innerhalb von vier Wochen nach Erhalt dieses Schreibens widersprechen [..]