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Das Filesharing-Urteil

Am vergangenen Montag wurde ein Urteil des obersten Gerichtshofes der USA veröffentlicht. In diesem ging es wieder einmal um das umstrittene Thema Tauschbörsen.

Der Gerichtshof sagt, daß ein Herrsteller einer Software für Urheberrechtsverletzungen  verantwortlich gemacht werden kann, wenn diese für illegale Zwecke gedacht ist — oder zu illegalen Handlungen angestiftet wird. Ich denke, das Urteil ist auf jeden Fall nachvollziehbar:

One who distributes a device with the object of promoting its use to infringe copyright, as shown by clear expression or other affirmative steps taken to foster infringement, going beyond mere distribution with knowledge of third-party action, is liable for the resulting acts of infringement by third parties using the device, regardless of the device´s lawful uses.

Einen illegalen Zweck wird man nur schwer nachweisen können, wie soll das gehen? Eine entsprechend aufbereitete Werbung schon. Selbst T-Online machte das bereits in Deutschland für den Internetzugang!

Nun tauchen verstärkt Kommentare auf wie: dann müßten Waffenhersteller auch für ihre Waffen haften. Nur der Vergleich hinkt: die Waffen werden ja auch nicht beworben, daß man damit unbeliebte Präsidenten Mitbürger ausschalten kann, oder?

Was werden also die Konsequenzen sein?

  • Kurzfristig dürfte es eine Klagewelle wegen Schadensersatz geben (wobei hier wieder die Frage ist, was der eigentliche Schaden ist)
  • Längerfristig wird man weiterhin Tauschbörsen nutzen, man wird diese nur nicht mit bewerben, daß man damit urheberrechtliche geschütztes Material tauschen kann
  • wer wirklich massiv illegale Maßnahmen vorhat, wird diese nach wie vor nicht übers Internet abwickeln. Wozu auch?
  • die Musikindustrie wird es nach wie vor nicht lernen, wie man zufriedene und zahlende Kunden erhält

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