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Fahrpreisverteuerung in Berlin

Zum 1. Januar werden in Berlin die Tarife für den ÖPNV umgestellt. Was wie bei jeder Umstellung extrem nervig ist: die Übergangsbestimmungen:

  • Die alten Fahrscheine gelten noch 14 Tage lang, also bis zum 14.01.2015
  • Bis Ende Mai können alte Fahrscheine umgetauscht werden, danach wertlos
  • Umtausch nur bei dem Verkehrsunternehmen, bei dem der Fahrschein erworben wurde, kein Verbundgedanke

(Infos zur Tarifanpassung beim VBB, zu den Umtauschbedingungen bei der BVG)

Warum können Fahrkarten nicht unbegrenzt gelten? Selbst der Gefahr von Hortungskäufen zur Tariferhöhung kann gelassen reagiert werden. Betriebswirtschaftlich wäre dies eine vorgezogene Geldbeschaffung, die das Verkehrsunternehmen nur diese Tarifdifferenz kostet. Niemand wird kriminalisiert, weil ein gültig gekaufter Fahrausweis nachträglich ungültig wird. Und selbst wenn nicht anerkannt wird: Warum ist der unbefristete Umtausch nicht möglich?

Auch die Übergangsfrist ist mit zwei Wochen extrem kurz. Beim Verkehrsverbund Oberelbe sind es vier Wochen für Einzelfahrscheine und 3 Monate für Vierer-Karten. In München sind 3 1/2 Monate vorgesehen

Auch der Umtausch scheint in anderen Verkehrsverbünden lockerer gehandhabt werden. Im VVO kann der Umtauch bei jedem Partnerunternehmen im Verkehrsverbund erfolgen.

Bisherige Kommentare (1)

Kommentar von René

Auszug aus einer Mail vom VBB zur Verteuerung 2011:

Fahrausweisen des zurückliegenden Tarifes ist nicht möglich. Ein Ihres Erachtens realistischer Übergangszeitraum von zwei Monaten, um alte Fahrausweise abzufahren, würde eine Tarifanpassung mit festgelegtem Termin (01.01.2011) unterlaufen. Dies liegt nicht im Interesse des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) und der ihm angeschlossenen Verkehrsunternehmen.

Wir können an dieser Stelle Ihren Vergleich mit anderen Städten nicht nachvollziehen. In den meisten regionalen Verkehrsverbünden gelten ebenso Übergangsfristen von 14 Tage. In vielen anderen Verbünden existieren keine adäquaten Übergangsregelungen (z. B. VVO in Sachsen).

Um unseren Kunde den Umtausch von alten Fahrausweisen leichter zu gestalten, wurde eine Umtauschfrist von fünf Monaten festgelegt. Fahrgäste mit alten Fahrausweisen haben somit die Möglichkeit, bis spätestens 31. Mai 2011 alten Fahrausweise gegen Zuzahlung oder Erstattung des Differenzbetrages umzutauschen.

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