Straffreie Fesselspiele in Sachsen
Pro-Tipp für Sachsen: In Sachsen ist es straffrei, den Richter vom Amtsgericht Kamenz mit Kabelbindern an einen Baum zu fesseln. Weil da kein öffentliches Interesse besteht – und die Schuld sehr gering ist. Von Vorteil ist es allerdings, selbst nicht vorbestraft zu sein. Und noch mehr von Vorteil wäre es natürlich, wenn der Gefesselte dann bis zur gerichtlichen Verhandlung stirbt…Anmerkung unten
Nein, das ist kein Aufruf für eine einzustellende Straftat. Mich erschüttert eben die Entscheidung, das Strafverfahren gegen die vier Irren von Arnsdorf einzustellen.
Es besteht sehr wohl öffentliches Interesse, wenn Menschen in ihrer Freiheit beschnitten werden. Das Vorstrafenregister ist beim Strafmaß zu berücksichtigen, aber doch nicht bei der Frage der Verfahrenseinstellung. Aber die Tatsache, dass das Opfer mittlerweile verstorben ist, ist besonders makaber. Es mag richtig sein, dass damit ein Zeuge fehlt. Aber dieses nachträgliche Ereignis schwächt die Tat nicht ab. Zumal das Ereignis auch hinreichend gut per Video dokumentiert wurde. Auch wenn die Darstellung der Szene der Videobetrachtung im Gerichtssaal die reinste Realsatire ist:
Allerdings ließ der Richter das Video zunächst auf einem Minilaptop vorspielen. Der Ton war unverständlich, die Bilder für das Publikum nicht einsehbar. Sogar die Staatsanwaltschaft regte den Aufbau des „privaten technischen Szenarios“ an. Dieses Szenario bestand aus einem privaten Flachbildfernseher des Angeklagten Detlev O. (49) sowie dem Laptop seines Verteidigers Maximilian Krah. Schmunzelnd bauten O. und G. in einer Verhandlungspause die Technik selbst auf, der Richter nahm auf dem Zeugenstuhl Platz, um das Video zu sehen.
Noch mal langsam: der Angeklagte führt das Video vor – und niemand weis, welche zensierte Version er vorführt.
Zur Rechtsmaterie:
- Notwehr ist nur das Abwehren einer Gefahr. Das Wegreißen der Weinflaschen kann eine Notwehrmaßnahme darstellen. Aber mit der Wegnahme war er „unbewaffnet”.
- Die Jedermann-Festnahme benötigt Fluchtverdacht und fehlende Identitätsfeststellung – beides nicht gegeben.
Ich kann nur hoffen, dass dieses Verfahren noch einmal aufgerollt wird.
(Bei Youtube gibt es erschreckende Videos, wo diese Misshandlung als Zivilcourage verkauft wird. Ich verlinke nicht drauf.)
Anmerkung: Aufgrund neuerer Erkenntnisse ist meine flappsige Eingangsbemerkung nicht länger haltbar und unangemessen. Gegenwärtig verdichten sich Anzeichen, dass der Staatsanwalt massiv bedroht wurde. Bis hin zu Morddrohungen.
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