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Gedanken zum Volksentscheid Tempelhofer Feld

Am 25.05. wird in Berlin nicht nur die Neuzusammensetzung des Europäischen Parlaments gewählt, sondern auch über die Zukunft des Tempelhofer Feldes abgestimmt. Zur Auswahl stehen zwei Gesetzentwürfe, die sich hinsichtlich Größe der zu schützenden Grünflächen unterscheiden (siehe Abstimmungsbroschüre).

2l;dr: In der Sache kann ich keinen der beiden Entwürfe zustimmen. Da allerdings die Regierungskoalition in Berlin die kritischen Punkte in ihrem Gesetzentwurf nicht regelt, sondern nur in der Präambel andeutet, ist auch bei Ablehnung beider Anträge von der Umsetzung des sogenannten „Masterplanes” auszugehen.

Generelle Gedanken

Schon als über die Offenhaltung von Tempelhofer Flughafens entschieden wurde, fragte ich mich:

Gibt es denn nichts besonderes, außergewöhnliches, identitätsstiftendes? Etwas, wodurch sich Berlin einmal mehr unter den Metropolen der Welt herausheben kann? Wir reden über die einmalige Chance, eine riesige innerstädtische Fläche komplett neu zu beplanen. Irgendwelche Ideen?

Das war 2008. Im Januar 2009 ging die Idee The Berg durch die Medienlandschaft. Und seit dem reden wir wieder über Wohnung, Gewerbe und Park. Ok, Wowi will seine Zentralbibliothek. Und zwischenzeitlich wurde auch ein neuer Busbahnhof ins Gespräch gebracht.

Größe der Fläche

Da immer wieder mit ha-Angaben herumgeworfen wird, hier eine kleine Gegenüberstellung:

  • 386 Hektar ist die Fläche, die der Senat 2008 ankündigte
  • 355 Hektar sind es laut Wikipedia
  • 303 Hektar sind laut der landeseigenen Gesellschaft Grün Berlin öffentlich zugänglich
  • 230 Hektar schlägt das Abgeordnetenhauses in seiner Gegeninitiative vor
  • 185 Hektar soll laut Aussage der Initiative bei Annahme der Gegeninitiative und Umsetzung des Masterplanes zugänglich sein.

Gesetzentwurf des Volksbegehrens

Der Gesetzentwurf der Trägerin des Volksbegehrens erstreckt sich auf 15 Seiten (zum Vergleich AGH-Entwurf: 2 Seiten) plus jeweils zwei Seiten mit einer Abbildung des Geländes – und ist schwer verdauliche Kost. Ich wette, die wenigsten, die nächste Woche zur Wahlurne gehen, haben ihn gelesen. Manche Querverweise innerhalb des Gesetzes sind nahezu unmöglich zu verfolgen. Eine Regelung, die in §4(2) angedeutet wird, verweist auf die vierseitige Anlage Nummero 3. Zufinden ist dieser Querverweis im Abschnitt „Beschreibung der Maßnahmen” unter der laufenden Nummer 3 im Satz 4 nach dem Semikolon und Satz 5. Alles klar?

Der Gesetzentwurf fordert nicht nur den Erhalt der Fläche, sondern regelt sehr detailliert verschiedene Nutzungsvorgaben einschließlich dem, was unter Genehmigungsvorbehalt steht und dem, was dem Ansinnen des Gesetzes widerläuft. In wie weit bestimmte Aspekte dem Grünanlagengesetz entgegenstehen, kann ich in Vorbereitung auf den Entscheid nicht beurteilen.

In Paragraf 4 des potentiell zukünftigen Gesetzes wird die Fläche unterteilt:

  1. Innere Kernzone, welche größtenteils die Fläche der inerhalb der ringförmigen Rollbahn gelegenen Wiesen umfasst, genannt „Zentraler Wiesenbereich”.
  2. Äußere Pufferzone, welche als ebenfalls überwiegend unversiegelte Fläche die Kernzone als Puffer und Übergangsbereich reicht, genannt „Äußerer Wiesenring”
  3. Versiegelte Flächen, die zur Identifikation des historischen Erscheinungsbildes des Flughafens beitragen
  4. Sonstige (teil)versiegelte Flächen innerhalb „zentraler Wiesenbereich” und „Äußerer Wiesenring” sowie weitere Flächen, die keinen und nue einen geringen Beitrag zum Naturhaushalt (im Sinne §3) leisten.

Quizfrage: Wo sind die Landebahnen zu verorten?

Meine Antwort: Sie gehört zunächst in die Kategorie 3 und in der Äußeren Pufferzone zusätzlich zu 2. In der Inneren Kernzone handelt es sich nicht um eine Wiese, wenngleich die Definition der Äußeren Pufferzone mit der Formulierung „ebenfalls überwiegend unversiegelt” Fragen offen lassen, ob der Gesetzinitiator dies anders gemeint haben könnte.

Und wozu diese Unterscheidung?

  • Viele Nutzungsformen und Anlagen (Sport, Beleuchtung, Sitzgelegenheiten, Abfallbehälter, Hinweistafeln, sanitäre Anlagen, …) sind ausschließlich im Äußeren Wiesenbereich und der Sonstigen Flächen möglich
  • Flächen können nur aus dem Äußeren Wiesenbereich herausgelöst und in Anspruch genommen werden, wenn zeitgleich im Faktor 1:1 Sonstige Flächen (also Kategorie 4) in Wiesen umgewandelt werden

Nun gibt es verschiedene Fragestellungen, was nun im Detail alles möglich ist. Insbesondere die Regierungskoalition bemängelt, dass zu wenig möglich sei.

  • Toiletten: Nach § 6 Absatz 3 dürfen keine Gebäude und baulichen Anlegen errichtet werden, soweit in § 7 keine Ausnahme geregelt ist. Nach §7 Absatz 2 Nummer 3 unterliegt die Errichtung von sanitären Einrichtungen (aber nur im Äußeren Wiesenring einschl. der dortigen Sonstigen Flächen) einer Genehmigung der Unmweltbehörde, die nur dann erteilt werden kann, wenn sie dem Gesetz nicht entgegensteht. Allerdings ist nach §8 Nummer 1 die Erweiterung der Gebäude, Bauwerke und baulichen Anlagen zu untersagen. Wenn hierbei Wiesen beansprucht werden, muss die beanspruchte Fläche nach § 4 Absatz 2 1:1 innerhalb des Areals ausgeglichen werden.
  • Gastronomie: Nach § 6 Absatz 3 dürfen keine Gebäude und baulichen Anlegen errichtet werden, soweit in § 7 keine Ausnahme geregelt ist. Nach §6 Absatz 2 ist Gastronomie grundsätzlich möglich, unterliegt der Genehmigungspflicht und Verboten nach §§7 und 8. Es werden sich vermutlich Gerichte streiten, ob der mobile Verkauf von Bratwürstchen oder Eis einer üblichen und typischen Freizeit- und Erholungsnutzung entspricht, auch im Zusammenhang mit dem Grünanlagengesetz. Wenn dies bejaht wird, kann dies auf dem gesamten Feld ohne Genehmigung getan werden. Der Bau von stationären Gebäuden für Gastronomie ist in § 7 nicht vorgesehen. Im Äußeren Wiesenbereich und der Sonstigen Flächen sind allerdings Fliegende Bauwerke möglich, für Toiletten und Sitzgelegenheiten können auch dauerhafte Einrichtungen entstehen. Wenn hierbei Wiesen beansprucht werden, muss die beanspruchte Fläche nach § 4 Absatz 2 1:1 innerhalb des Areals ausgeglichen werden.
  • Radwege/Wegebau: Nach § 6 Absatz 3 dürfen keine baulichen Anlegen, Aufschüttungen und Abgrabungen hergestellt werden, es sei denn in § 7 ist eine Ausnahme vorgesehen. Nach §7 Absatz 2 Nummer 4 ist die Beleuchtung von befestigten Wegen möglich. Der Wegebau an sich ist nicht explizit aufgeführt. Aber: es gibt bereits zahlreiche Wege, die größtenteils zum Erscheinungsbild des historischen Flughafens beitragen.
  • Bäume: Nach § 7 Absatz 4 Nummer 3 ist das Anpflanzen von solitären Obstbäumen und solitären Flurgehölzen im Äußeren Wiesenring ohne Genehmigung möglich. Wenn hierbei Wiesen beansprucht werden, muss die beanspruchte Fläche nach § 4 Absatz 2 1:1 innerhalb des Areals ausgeglichen werden. Ohne Ausgleich (nach Anlage 3, „Beschreibung der Maßnahmen”, Nummer 4) ist die Anlage von Allmende-Gärten möglich. Die Anpflanzung von Bäumen ist nicht explizit ausgeschlossen, die Offenheit und Zugehörigkeit der Wiesenflächen muss allerdings gewährleistet bleiben.
  • Abfallbehälter: Für Abfallbehälter gilt das selbe wie für Toiletten. Es sei anzumerken, dass das Ausweisen von Grillflächen (gemäß Grunanlagengesetz) in Gebieten, wo keine Abfallbehälter aufgestellt werden, nicht sinnvoll ist.

Schon abgeschalten? Am 25.05. musst du genau darüber abstimmen!

Gesetzentwurf des Abgeordnetenhauses

Der Gesetzentwurf des Abgeordnetenhaues sichert lediglich den inneren Bereich, der zu erhalten ist. Stark vereinfacht soll der „zentrale Wiesenbereich” inklusive der Rollbahnen sowie weitestgehend der nördliche Bereich als Grünfläche gesichert werden. Die eigentliche Musik spielt in den anderen Flächen, doch dazu regelt das Gesetz nichts, sondern erwähnt es nur in der Präambel:

Lediglich an den äußeren Rändern der großen Freifläche ist eine behutsame Entwicklung für Wohnen, Wirtschaft sowie Erholung, Freizeit und Sport vorgesehen.

Der Duden definiert behutsam wie folgt:

sorgsam-vorsichtig, achtsam, rücksichtsvoll, zart

Wenn der sogenannte Masterplan also sorgsam-vorsichtig, achtsam, rücksichtsvoll bzw. zart sein soll, möchte ich mir gar nicht ausmalen, wie eine nicht behutsame Entwicklung aussieht.

Argumente

Gewerbe vs. Wohnen

Die Trägerin des Volksbegehens bemängelt, dass nur die Hälfte der Bauflächen für Wohnungen vorgesehen sei. Im Masterplan ist Gewerbe vor allem direkt an der S-Bahn-Trasse und Autobahn angesiedelt. Zudem gibt es gemischte Bauflächen vor allem am Tempelhofer Damm.

Allerdings: das ist nur ein Plan, über den wird nicht abgestimmt. Er kann sich also noch ändern.

Entwicklungsmöglichkeiten

Die Trägerin des Volksbegehens lobt die Entwicklungsmöglichkeiten bei Annahme ihres Gesetzentwurfes. Aber genau die wird mit dem Gesetz eingeschränkt. Mit der Annahme des Gesetzes wird kaum Entwicklung möglich sein.

Kosten und Haushaltsrisiken

Laut der Trägerin des Volksbegehens betragen die Kosten für die Erschließung des Geländes 400 Mio Euro. Leider bestätigt oder widerlegt es weder Senat noch Abgeordnetenhaus. Dem sollen Grundstückserlöse von 130 Mio Euro gegenüberstehen. Nun errechnen sie dadurch ein Minus von 270 Mio Euro. Addiert werden diese Kosten um die Zentral- und Landesbibliothek von 350 Mio Euro und den geschätzten Sanierungsaufwand von 478 Mio Euro für das Flughafengebäude.

Ich möchte das Thema Kosten ausklammern, da:

  • die Kosten des Flughafengebäudes in jedem Fall entstehen, wenn wir ernsthaft das Gebäude erhalten wollen. Dazu ist in beiden Gesetzen nichts geregelt (weil außerhalb des umfassenden Gebietes).
  • die Kosten einer Zentral- und Landesbibliothek auch dann entstehen, wenn diese an einem anderen Standort errichtet wird, bzw. nicht entstehen, wenn es nicht errichtet wird.
  • der Verkaufserlös beim Bau von preisgebundenen Wohnungen geschmälert wird.

100 Prozent sozial

Laut SPD-Fraktion sollen 4.700 bezahlbare Wohnungen entstehen. Wenn also jemand bereit ist, die Miete – egal wie hoch sie ist – zu bezahlen, dann ist diese Aussage natürlich erfüllt.

Laut Senat in der Abstimmungsbroschüre sollen Vereinbarungen mit degewo, Stadt&Land und Ideal e.G. getroffen worden sein, „dass mindesents 50% der entstehenden bis zu 1.700 Wohnungen für einen Preis von 6-8 Euro/qm angeboten werden”. Das Kriterium zielt auf die Wohnung ab, nicht aber auf die Wohnfläche. Für die 1.900 Wohnungen in der Oderstraße und die 1.100 Wohnungen im Südring gibt es keine Aussage. Ebenso fehlt mir eine verlässliche Zusage, dass dieser verhältnismäßig geringe Anteil (18%) auch einer dauerhaften Sicherung unterliegt. Das bemängelt die Trägerin des Volksbegehren auf der Webseite, nicht aber in der Abstimmungsbroschüre.

100 Prozent Mitwirkung

Im Gesetzentwurf des Abgeordnetenhauses gilt diese Mitbestimmung ausschließlich auf die Parkfläche, nicht auf den Randbereich.

Gegenentwurf der Piraten

Die Piraten brachten einen eigenen Entwurf ins Abgeordnetenhaus, den ich (mit einer Einschränkung) begrüßt hätte: das Freiflächengesetz

Die zentralen Punkte wären hier:

  • Kein Verkauf von Flächen, wenn dadurch der direkte Einfluss geschmälert wird
  • Erheblicher Teil für Natur- und Landschaftsschutz (d.h. es müssen nicht zwingend 100% sein)
  • Projektbezogene temporäre Nutzungen möglich
  • Partizipation (auch wenn das Nähere in einem Ausführungsgesetz noch auszugestalten ist)

Bauchschmerzen habe ich lediglich, dass nach der Definition viele Parkanlagen als „Flächen gesamtstädtischer Bedeutung” anzusehen wären und damit nicht mehr in der Obhut der Bezirke liegt.

Das Video fasst den Entwurf zusammen:

Meine Gedanken

  • Mit Ausnahme, dass das Flughafengebäude bei Nichtnutzung immer mehr verfällt, gibt es nichts, was uns derzeit zu einer Handlung drängt.
  • Sofern es wirklich nichts „besonderes, außergewöhnliches, identitätsstiftendes” gibt, habe ich nichts grundsätzlich gegen eine behutsame (im orignären Sinne des Duden) Randbebauung einzuwenden, wenn die Aspekte der Frischluftentstehungsgebiete berücksichtigt sind. Das kann auch einzelne höhere Gebäude umfassen (lieber Höhe als Fläche).
  • Der Mangel an Wohnraum für Transferleistungsempfänger (bzw. für Menschen mit ähnlichen Einkommensverhältnissen) nimmt stetig zu, so dass ich Handlungsbedarf sehe, für den auch das Feld Potential bieten würde. Aber: der Masterplan löst leider dieses Problem nicht. Zudem erlebe ich in meinem Umfeld, was passiert, wenn einst geförderte Wohnungen auslaufen (Stichwort: Kostenmiete). Wenn ich ehrlich bin, billige ich der SPD nicht die Kompetenz zu, dieses Problem im Moment zu lösen. Und ich habe das Gefühl, ich bin da nicht allein.

Mein Fazit

Wir werden mit dem Gesetzentwurf der Trägerin des Volksbegehrens Schmerzen haben. Aber wir werden definitiv mehr Schmerzen haben, wenn wir der derzeitigen Landesregierung bei der Umsetzung des sogenannten Masterplanes freien Lauf lassen. Der Unterschied: die Schmerzen beim Gesetzentwurf der Träger des Volksbegehrens (Thf-Gesetz) sind reversibel.

Von daher: Ja zu Thf-Gesetz, Nein zum Entwurf aus dem Abgeordnetenhaus.

Und die Optionen sehen so aus:

Gesetzentwurf der Initiative Gesetzentwurf SPD+CDU Ergebnis
Ja Nein Kein Masterplan
Ja Ja evtl. Masterplan
Nein Ja Masterplan
Nein Nein Masterplan
Nicht abstimmen Wenn Quorum verfehlt: Masterplan

Anmerkungen

Aus politischer Sicht sehe ich für Volksbegehren zwei wesentliche Probleme, die ausgebessert werden sollten:

  • Um unnötig komplizierte Gesetzentwürfe künftig zu vermeiden, sollte nach Erreichen des ersten Abschnittes eines Volksbegehrens der Träger der Initiative ein Budget aus dem öffentlichen Haushalt zur Verfügung gestellt bekommen, mit dem er externe Juristen und Referenten beauftragten kann, den Gesetzentwurf hinsichtlich Lücken und Widersprüche prüfen zu lassen.
  • Auch wenn der Senat eine öffentliche Stellungnahme abgeben darf, sollte er darüber hinaus sich neutral zum Verfahren präsentieren. Das heißt: entweder auf die Abstimmungsbroschüre verweisen – oder den Initiatoren des selben Platz einräumen. Das gilt auch für alle Landesunternehmen sowie beauftragten Dienstleistern, die unmittelbar mit dem Entscheidungsgegenstand involviert sind. So etwas geht nicht!

Weitere Links:

Noch eine Bitte

Sollte ich bei der Interpretation der Gesetze noch etwas übersehen habe, nutzt bitte die Kommentarfunktion!

Bisherige Kommentare (2)

Kommentar von René

Es gibt von den Piraten ein Image-Video zum Volksentscheid. Hier äußerten viele Anwensenden Wünsche:

Bei Annahme des Gesetzes der Träger von Volksbegehrens werden allerdings manche Vorschläge sich nicht ganz realisieren lassen:

  • Kinderbauernhof / Ponyhof: Einzäunungen und Einfriedungen sind nach §8 Nummer 4 verboten – außer es gab sie bereits vor Eröffnung des Feldes. Eine Scheune oder ein Geräteschuppen darf nicht errichtet werden. Möglich wäre allenfalls fliegende Bauwerke, also Ponystall auf Rädern. Und dann gilt wieder: Ausgleich der Flächen. Eventueller Ackerbau könnte ggf. als Allmende-Gärten realisiert werden (dafür kein Ausgleich der Flächen).
  • Festivals / Konzerte: Sofern dies einer üblichen und typischen Freizeit- und Erholungsnutzung hinausgeht, bedarf es einer Genehmigung. Umsetzung mit fliegenden Bauwerken und Ausgleich der Flächen.
  • Outdoor Cooking: Sofern dies einer üblichen und typischen Freizeit- und Erholungsnutzung hinausgeht, bedarf es einer Genehmigung. Das Verlegen von Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Wasser) wäre dann nur im Zusammenhang mit fliegenden Bauwerken möglich (§7 Absatz 2 Nummer 6 und 8). D.h. Ausgleich der Flächen.

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