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Kommentar von René

Da an anderer Stelle bemängelt wurde, dass der Beschluss noch nicht online ist, kopiere ich diesen noch einmal (vorbehaltlich OCR-Fehler):

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gemeinsam mit Veranstalter und Senat um eine Ersatzfläche für das Lollapalooza zu bemühen. Dabei sind auch Flächen einzubeziehen, die nicht in der öffentlichen Hand sind. Soweit sichergestellt ist, dass keine geeignete Fläche in der Stadt für die Durchführung des Festivals „Lollapalooza” gefunden wird, sind als letzte Option Teile des Treptower Parks nur dann zur Verfügung zu stellen, wenn der Veranstalter:

  • ein überzeugendes Konzept, welches auch die Sondergärten vom Festival anschließt, und zur Minimierung und Vermeidung von Schäden am Gartendenkmal sowie Flora und Fauna vorlegt und jedwede, auch erst später erkennbare Schäden, komplett auszugleichen bereit ist und eine angemessene Sicherheitsleistung hinterlegt,
  • eine ausreichende Infrastruktur für Ver- und Entsorgungseinrichtungen, insbesondere auch genügend Toiletten, auf und am Rande des Festivals gewährleistet,
  • ein Verkehrskonzept entwickelt, das die Anwohnerinnen und Anwohner schont und auf die Nutzung des öffentlichen Nahpersonenverkehrs für An- und Abreise zielt,
  • eine lärmmindernde Festivalorganisation des Raum- und Zeitplans nach den Maßgaben des Immissionsschutzgesetzes garantiert,
  • die Erreichbarkeit und Arbeit der Archenhold-Sternwarte, des Figurentheaters Grashüpfer, der Insel der Jugend, des Zenners und am Hafen gewährleistet,
  • auf die Achtung der Würde der Kriegsgräberstätte Sowjetisches Ehrenmal durch Festivalteilnehmerinnen und -teilnehmer hinwirkt und geeignete Maßnahmen zur Abgrenzung vom Festivalgelände trifft,
  • bereit ist, an einer Einwohnerversarnrnlung, die möglichst vor der Entscheidung über den Antrag stattfindet, und einem runden Tisch mit Anwohnerinnen und Anwohnern, Vertreterinnen und Vertretern von Bürgervereinen und Naturschutzverbänden und den zuständigen Genehmigungsbehörden mitzuwirken und
  • die Geriehmigungsfahigkeit seines Antrags bis spätestens drei Monate vor der Veranstaltung durch Vollständigkeit und Erfüllung der Auflagen absichert.

Darüber hinaus wird dem Bezirksamt empfohlen, gegenüber dem Senat klarzustellen, dass die Genehmigung einer solchen Großveranstaltung eme einmalige Ausnahme darstellt und grundsätzlich zusätzliche Mittel für Pflege und Instandhaltung von Grünflächen erforderlich sind.