Mastodon

renephoenix.de

Empfehlungs-Mails untersagt

Und ein weiteres Beispiel, mit dem Gerichte versuchen, das Internet kaputt zu machen: es wurde eine einstweilige Verfügung auferlegt, die es unter Strafe von 250.000 Euro Strafe untersagt, »auf der eigenen Internet-Seite Verbraucher aufzufordern, eine persönliche Nachricht per e-Mail an einen Freund der [zwei Worte geschwärzt] mit einer Produktempfehlung zu deren Gunsten zu entsenden«.

Was definiert man eigentlich als »Aufforderung«? Reicht ein Link, mit dem ich die Möglichkeit anbiete oder ist wirklich nur der Fall betroffen, in dem ich direkt den Besucher dazu auffordere (»bitte schicke diese Nachricht an deine gesamten Freunde weiter«)? Was definiert man als »Gunst«?

Zugegeben bin ich kein Freund von solchen Aufforderungen per Mail — insbesondere in der heutigen Zeit vom Spams.

(vgl. intern.de und yubb.de)

Bisherige Kommentare (0)

Es wurde noch kein Kommentar geschrieben!

Kommentar verfassen

Freiwillige Angabe
Freiwillige Angabe
Der Text kann mit Textile formatiert werden, z.B. *fett* _kursiv_ "link":url. Wie das geht?
Wieviel ist 40 plus 2?

Bisherige Trackbacks (0)

Es wurde noch kein Trackback empfangen!