In den Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Oberelbe tauchen zwar Fahrräder auf, aber keine Einräder. Auf Nachfrage teilten die Verkehrsbetriebe mit, dass sie als Sportgeräte eingestuft werden, nicht aber als Verkehrsmittel im öffentlichen Raum. Somit gelten sie als Handgepäck und können in Bussen und Straßenbahnen unentgeltlich befördert werden.
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»Ich sage das jetzt nicht als Vorschlag, sonst werde ich wieder aufgespießt. Aber eigentlich dürften SUVs nur für Bauern und Jäger erlaubt sein.«
Barbara Hendricks, Bundesumweltministerin