In den Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Oberelbe tauchen zwar Fahrräder auf, aber keine Einräder. Auf Nachfrage teilten die Verkehrsbetriebe mit, dass sie als Sportgeräte eingestuft werden, nicht aber als Verkehrsmittel im öffentlichen Raum. Somit gelten sie als Handgepäck und können in Bussen und Straßenbahnen unentgeltlich befördert werden.
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»Früher gab es in jedem Ort einen Dorftrottel. Damit kamen wir zurecht. Aber seit es das Internet gibt, vernetzen die sich und bilden Zusammenkünfte. So entstand die AfD.«
Heinz Weißenberg, von den Bullemännern