In den Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Oberelbe tauchen zwar Fahrräder auf, aber keine Einräder. Auf Nachfrage teilten die Verkehrsbetriebe mit, dass sie als Sportgeräte eingestuft werden, nicht aber als Verkehrsmittel im öffentlichen Raum. Somit gelten sie als Handgepäck und können in Bussen und Straßenbahnen unentgeltlich befördert werden.
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