Kommentar von René
Im Antragstext habe ich klargestellt, dass es nur ein Angebot sein kann – und niemand beanchteiligt werden darf, der es nicht nutzen möchte oder kann.
Wie auch immer die Ausgestaltung aussehen mag, sei dahingestellt. Bei PGP kann ich nachweisen, dass eine E-Mail von mir ist, wenn ich sie mit meinen privaten Schlüssel signiere.