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Tegel doch noch offen halten?

Drei Meldungen aus den letzten drei Monaten, bei denen Deja-Vu-Zustände durchaus nichts Ungewöhnliches sind:

Mir scheint es so, als hat Mehdorn seine Funktion und Aufgabe als Geschäftsführer nicht verstanden. Er hat einen Planfeststellungsbeschluss umsetzen – und ihn nicht in Frage stellen. Was bedeutet praktisch seine Forderung?

  • Variante A: er stellt Teile des Planfeststellungsbeschlusses in Frage, nämlich die zur „Ersetzungsfunktion”.
  • Variante B: er regt einen neuen Flughafen an

Bei Variante B würde die Schließung von Tegel (eben gemäß Planfeststellungsbeschluss) formal durchgeführt, und ein neuer Flughafen würde am selben Standort in den selben Räumlichkeiten entstehen. Wir dürfen gespannt sein, ob dies dann jemals genehmigungsfähig werden würde.

Bei Variante A würde er den mehrfach durch alle Instanzen durchgeklagten Planfeststellungsbeschluss in Frage stellen. Ich kann die Tragweite dieses Falles nicht gänzlich abschätzen. Auf jeden Fall würde eine wesentliche Komponente der Belastungs- und Entlastungsbilanzierung wegbrechen (siehe Planfeststellungsbeschluss, Seite 333). Die zukünftigen Belasteten wirds freuen. Die Anwälte noch viel mehr. Und Mehdorn hätte auf lange Zeit das Defizit eines noch ausstehenden Flughafens gelöst.

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