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Sperrklausel in Hamburg: Verfassung ist kein Wahlrecht

Dass ich von Sperrklauseln auf der Bezirksebene der Stadtstaaten nichts halte, hatte ich schon mal geschrieben. Und während wir in Berlin dieses undemokratische Relikt noch in der Verfassung haben, gab es das in Hamburg nur im Wahlrecht.

Im letzten Jahr erklärte das Verfassungsgericht diese Sperrklausel für rechtswidrig. Und da im Mai in Hamburg die Bezirke neu gewählt werden, haben SPD, CDU und Grüne (!) die Sperrklausel in die Verfassung geschrieben.

Dagegen regte sich Widerstand in Form eines Referendumsbegehrens Faires Wahlrecht – Jede Stimme zählt. Bei Wahlrechtsänderungen können 2,5% der Wahlberechtigten einen Volksentscheid verlangen.

Nun sagte das Verwaltungsgericht (vereinfacht): die Veränderung der Verfassung ist keine Veränderung des Wahlrechts:

Der Verfassungsgesetzgeber wäre sogar berechtigt gewesen, die Bezirksversammlungen oder gar die Bezirke insgesamt abzuschaffen, ohne dass dies einem Referendumsvorbehalt unterlegen hätte. Ihm müsse es erlaubt sein, den Anwendungsbereich für ein Referendum auf einfachgesetzliche Wahlrechtsbestimmungen zu beschränken. Ebenso sei es ihm möglich, andere wahlrechtliche Vorschriften mit Verfassungsrang zu schaffen, die ebenfalls keinem Referendumsvorbehalt unterlägen, etwa zum Wahltag oder zur Bestimmung der Wahlperiode.

Manfred Brandt, einer der Vertrauenspersonen der Initiative:

Das heißt aber auch, dass eine Zweidrittel-Mehrheit der Bürgerschaft in Zukunft jedes unliebsame Ergebnis eines Volksentscheids und jedes unbequeme Verfassungsgerichtsurteils dadurch aushebeln kann, dass sie die Gegenposition in die Verfassung schreibt. Für Demokraten kann dies kein haltbarer Zustand sein.

Zum kompletten Urteilstext

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