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Öffentliches Geheimpapier: Steganlagenkonzept

Die Boulevardpresse haut häufig mit einem Hammer zu – und trifft fast immer die Wand. Nur ganz selten den Nagel. Blöd ist nur, dass man nie genau weiß, wann letzteres der Fall ist. Beim Artikel Geheimpapier: Die Stege am Müggelsee sollen weg muss der Hammer wohl die Wand im Nebenzimmer getroffen haben.

Ich las den Artikel. Welche Steganlagenkonzeption? In einem Bezirk existieren unzählige Konzeptionen. Zur Zeit ist in der politischen Beratung das Entwicklungskonzept Wohnen. In dieser Legislatur gab es bspw. schon das Regionale Entwicklungskonzept BER und die Uferkonzeption. Bald wird es die Konzeption zur Aufstellung von Sitzgelegenheiten geben.

Ich schmeiße die Suchmaschine meines Vertrauens an. Das scheint schon älter zu sein. Der Landessportbund rügt das Zustandekommen dieses Papiers – im Jahre 2007

Ernüchternd wurde von einigen Bezirksverordneten festgestellt, dass es sich bei der Konzeption um einen Beschluss des alten Bezirksamtes handelt, der durch die BVV nicht verändert werden kann. Der Beschluss wurde von den „alten“ Stadträten nach der Neuwahl im Eilverfahren vor der Neukonstituierung gefasst.

Leider kann das Ratsinformationssystem immer noch nicht von Suchmaschinen ausgelesen werden, also rufe ich Allris noch einmal explizit auf und finde dann das komplette Konzept inklusive Anlagen. 86 Seiten plus kartierte Anlagen.

Fazit, die 1: Ein acht Jahre altes Konzept.

Dieses Konzept ist allerdings nicht mehr gültig. Am 5.3.2013 erfolgte ein Aufhebungsbeschluss. (Dank der Piraten sind solche Beschlüsse nun online).

Fazit, die 2: Ein mittlerweile fast zwei Jahre nicht mehr gültiges Konzept.

Ein Blick in den Bezirkshaushalt. Die Erklärung des Titels 4300/52610 gibt Aufschluss:

Im Haushaltsjahr 2015 ist die Überarbeitung der Steganlagenkonzeption
vorgesehen, die aufgrund der veränderten gesetzlichen Grundlagen vorerst
außer Kraft gesetzt werden musste.

(Dies ist die Erklärung, warum der Haushaltstitel für Gutachten im Jahr 2015 mit insgesamt 22.000 Euro höher ausfällt als in den anderen Jahren)

Fazit, die 3: Womöglich doch der Hammer auf dem Nagel?

Am Abend ist Umweltausschuss, zu der Stadtrat Hölmer auch Stellung nehmen muss. Er war bereits über den Presseartikel informiert und vorbereitet. Durch die Wasserrahmenrichtlinie (EU-Verordnung) mussten zahlreiche Konzeptionen überarbeitet werden. Bevor die Arbeit am Steganlagenkonzept aber wieder aufgenommen werden kann, ist das Gewässerentwicklungskonzept noch abzuschließen. Das erfolgt gegenwärtig.

Fazit, die 4: Nein, die Wand im Nebenzimmer!

Nun verifiziere ich den Inhalt des Artikels. Es wurden drei Textpassagen daraus zitiert.

Neu Venedig: Private Einzelsteganlagen sind in Sammelsteganlagen umzuwandeln und zu verlagern.

Im Absatz zuvor wird erklärt, dass die vielen engen Kanäle in Neu-Venedig wie Häfen zu werten sind, die explizit zu erhalten sind. Diese zitierte Problematik gibt es eher am Dämeritzsee.

Verbesserung der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Uferzonen für die naturbezogene Erholung. [..] Dem Vorrang der öffentlichen Ufererschließung vor Einzelinteressen von Anrainern und der Sicherung zusammenhängender Ufergrünzüge ist Geltung zu verschaffen.

Mich verwundert die Verwunderung zu diesem Punkt, denn neu ist das Ziel in Berlin keinesfalls, wenngleich sich der Fokus vor allem auf die Innenstadt und die Spree konzentriert. So wird gegenwärtig ein Uferweg beim Mellowpark geplant. Und in Schöneweide zwischen Kaisersteg und HTW läuft ein Enteignungsverfahren. Handlungsbedarf gibt es durchaus im Areal der Müggelspree östlich des Großen Müggelsees, denn da sind nur 6% der Ufer öffentlich zugänglich (laut dem Konzept).

Aber die Steganlagenkonzeption setzt dieses genannte Ziel nicht fest. Es ist eine Richtlinie für die Verwaltung, wie sie Steganlagen genehmigt (wenn die formalen Bedingungen erfüllt sind). Siehe auch die Präambel.

Die Problematik der Angelegenheit ist aber eine andere: Steganlagen werden in der Regel für 10 Jahre genehmigt. Danach ist ein neuer Antrag zu stellen. Ein neuer Antrag zieht eine neue Prüfung nach sich, bspw. hinsichtlich Artenschutz. Aus diesen Gründen wurden verstärkt Anträge abgelehnt.

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