Ein Ratsinformationssystem soll die politischen Vorgänge einer politischen Vertretung dokumentieren und der Öffentlichkeit zugänglich machen. Dazu ist es notwendig, dass die Software auch das jeweilige „Parlament” versteht. Und gewissermaßen entwickelt jedes ein Eigenleben.
In dem Artikel zeige ich ein Beispiel, in dem das, was tatsächlich pasierte, eben nicht im Ratsinformationssystem abgebildet wurde.
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»Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird.«
26 + 2 SPD-Abgeordnete