Mastodon

renephoenix.de

Grüne

Kommentar von René

Danke für dein Feedback.

Zu §5 AGG wäre es in der Tat spannend, welcher konkrete Nachteil hier auszugleichen wäre.

Noch zwei Anmerkungen:

  • Die Grünen haben 2020 ihre Satzung und das Frauenstatut reformiert. Die Grundkritik bleibt nach wie vor erhalten. Es wurde vor allem der Punkte ausgebessert, dass Personen, die weder Frau noch Mann sind, nun auch offiziell partizipieren dürfen. Ferner definieren sie nun Frau so, dass dies alle die sich selbst so definieren. Über diesen Punkt könnten wir uns alle auch als Frauen erklären – und dieses Regelwerk damit ad absurdum führen.
  • Ich habe auf Basis dieses Statuts ein diskrimierungsfreies Geschlechterstatut entwickelt.

Kommentar von Indossatar

Lieber Rene,

grundsätzlich gehe ich mit deinem Kommentar völlig d’accord. Diese Art der “Frauenförderung” ist gerade in dieser Partei eigentlich nicht mehr zeitgemäß oder erforderlich.

Eine Anmerkung – zu Punkt 10 – kann ich mir aber nicht verkneifen: Dem Argument dürfte sicherlich der Einwand entgegengehalten werden, dass § 5 AGG sog. positive Maßnahmen erlaubt. Ob es sich aber angesichts der berechtigten Kritik in deinem übrigen Text noch eine “angemessene” Maßnahme handelt, wie es § 5 AGG fordert, kann natürlich dennoch bezweifelt werden.

Schöne Grüße und vielen Dank für die interessante Lektüre!

Indossatar

PS: Auf diesen Sachverhalt bin ich übrigens wegen dieses Artikels der FAZ -
aufmerksam geworden, sodass ich Google bemüht und deinen Beitrag gefunden habe ;)