Kommentar von René
Danke für dein Feedback.
Zu §5 AGG wäre es in der Tat spannend, welcher konkrete Nachteil hier auszugleichen wäre.
Noch zwei Anmerkungen:
- Die Grünen haben 2020 ihre Satzung und das Frauenstatut reformiert. Die Grundkritik bleibt nach wie vor erhalten. Es wurde vor allem der Punkte ausgebessert, dass Personen, die weder Frau noch Mann sind, nun auch offiziell partizipieren dürfen. Ferner definieren sie nun Frau so, dass dies alle die sich selbst so definieren. Über diesen Punkt könnten wir uns alle auch als Frauen erklären – und dieses Regelwerk damit ad absurdum führen.
- Ich habe auf Basis dieses Statuts ein diskrimierungsfreies Geschlechterstatut entwickelt.