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Abgestufte Chancengleichheit beim Wahlrecht

Ein neues Oxymoron (In-Sich-Widerspruch) kennengelernt: die “abgestufte Chancengleichheit”. Das regelt, warum zu einer Wahl nicht alle Parteien die gleichen Möglichkeiten bekommen (z.B. bei der Aufteilung von Sendezeiten im öffentlichen Rundfunk oder Laternenmasten).

Über die Anwendung dieses Oxymoron in Pirna.

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