Kommentar von René
Auch wenn du Recht hast, dass nur der eigentliche Antragstext beschlossen wird, liefern Begründungen im Zweifel den Kontext zum Zweck des Antrages. In diesem Fall ist aber das Kuriosum, dass der Teil der Begründung zur Schwebebahn im leeren Raum steht, also keinerlei Bezug zum Antragstext hat, dafür aber Antragscharakter.
Wie schon geschrieben: ich stehe den drei Baumaßnahmen positiv gegenüber, nur nicht zwingend vordergründig für die BER-Kapazitäten (ob mit oder ohne dritte Landebahn), sondern dass neue Wegebeziehungen entstehen und Menschen besser angebunden werden. Daher ist dieser Antrag zweifelhaft.