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Kommentar von bbi

Ein später Kommentar dazu:

Das könnte noch mal problematisch werden, denn durch eine Teilzahlung erkennt man die Forderung an (§212 BGB) und die Verjährung ist auch zurück gestellt.

Ich sehe jedenfalls die Gefahr, dass wenn man aus Fairness die verjährten Telefonkosten von meist nur wenigen Euro bezahlt, dann Forderungen von Inkasso- und sonstigen Gebühren (mit denen acoreus & Co ja die richtigen Profite machen) wesentlich schwerer oder gar nicht abzuwehren sind, ebenso wie Negativeinträge bei Auskunfteien (acoreus = Creditreform-Tochter).