Kommentar von René
Und schon wieder eine Inkonsistenz bei der Rechtschreibreform, die ich so noch nicht kannte. Eigennamen sollten bei der Reform ausgeklammert werden. Der Fön ist eine eingetragene Marke, von daher als Eigenname anzusehen. Daran ändert weder die Tatsache, daß der Fön zum Gattungsbegriff mutiert ist, noch die einstige begriffliche Anlehnung an den (echten) Föhn.
Der Logik folgend müßten wir künftig auch alle googoln.