Ticketsteuer bei gleichzeitiger Steuerfreiheit für Kerosin
Anstelle die Steuerbefreiung für Kerosin endlich abzuschaffen und konsequent eine einheitliche Besteuerung auf Kraftstoff einzuführen, wird nun eine Ticketsteuer eingeführt. Abhängig von der Streckenlänge beträgt diese 8, 25 oder 45 Euro und wird von den Fluggesellschaften abverlangt. Diese können die Steuer dann von den Passagieren wiederholen, wenn sie möchten. Fracht- und Transitflüge sind von der Steuer ausgenommen. Fluggesellschaften sind erwartungsgemäß dagegen und bringen als Beispiel die Mehrbelastung einer vierköpfigen Familie für ihren Ägyptenurlaub. Wie rührend. (via Spiegel)