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zur Gesellschaft

Die Standleitung zu Porsche

Da hat also Christian Lindner in den Koalitionsverhandlungen mit dem Porsche-Chef direkt geschnackt und das Mysterium eFuels in den Koalitionsvertrag schreiben lassen. Nun regen sich alle über die FDP auf. Ich nicht. Ich rege mich eher über die Leute auf, die die FDP wählten. Oder das vielleicht künftig wieder tun.

Wir erinnern uns vor ein paar Jahren, als die Mehrwertsteuer für Hotelübernachtungen in den ermäßigten Mehrwertsteuer-Tarif wechselte. In Fachkreisen auch die Mövenpick-Regelung genannt. Sorry: dieses Geklüngel steckt in der DNA dieser Partei. Das ist hinreichend bekannt. Wenn 12% die FDP wählen, dann wollen diese Menschen das Geklüngel – oder nehmen es wenigstens tolerierend in Kauf. Wer ein Transparenzgesetz und ein Lobbyregister lieber will, der würde die Stimme besser bei der Piratenpartei setzen.

Das wirklich spannende aber ist: wie ist es dazu gekommen? Wieso hat der Porsche-Chef ohne Not mehr köpfe als nötig eingeweiht? Wieso hat er das Risiko des Publikwerdens erhöht? In seiner Gehaltsklasse sind selten Amateure unterwegs. Gab es etwa Meinungsverschiedenheiten mit Christian Lindner oder anderen aus der FDP? Oder wollten sie gar weitere Forderungen?

Die wirklich spannende Frage ist: Welche Agenda verfolgte Porsche?

BGE und Gewerkschaft

Ich habe vor einiger Zeit schon meine Gedanken zum Bedingungslosen Grundeinkommen nieder geschrieben. Es sprechen so viele Punkte für diese Idee, so dass es von konservativen, liberalen, linken und progressiven Strömungen gleichermaßen aufgegriffen werden müsste. Aber vor allem aus dem Linken Lager kommen Beißreflexe, die ich nicht nachvollziehen kann.

Einen großen Verlierer wird es allerdings geben: die Gewerkschaften. Zumindest dann, wenn sie nicht in der Lage sind, sich auch in einer BGE-Welt neu zu erfinden. Wenn mit einem BGE die Arbeit nicht mehr für die Erwirtschaftung des Existenzminimums notwendig ist, sondern nur noch ein Hinzuverdienst ist, haben Arbeitnehmer per se eine bessere Stellung gegenüber Arbeitgebern – und können auf Augenhöhe reden.

Ausgangspunkt dieses Beitrages ist das Statement der Linken Arbeitsgemeinschaft Betrieb&Gewerkschaft Grundeinkommen: Bedingungslos gerecht?. Sie beziehen sich hier zunächst auf einen Artikel der Zeitung Welt.

Nach einigen Sätzen zur Euphorie stellen sie die Gerechtigkeit in Frage:

Ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle ist nicht gerecht. Die große Ungerechtigkeit des BGE liegt in seiner Bedingungslosigkeit. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Familien Albrecht die gleiche Unterstützung erhalten soll, wie die vielen Kassier*innen in den ALDI-Filialen.

(Die Kassier*innen ist nicht von mir!)

Ja, auch die Familien Albrecht, die absolut auf keinerlei staatliche Stütze angewiesen sind, würden eben auch ein solches Bedingungslose Grundeinkommen erhalten. Es findet eben keinerlei Prüfung der Bedürftigkeit statt.

Ist das schlimm? Nur wenn die Linken wirklich keinerlei Ideen und Vorstellungen haben, wie die BGE-Ausgaben auch zu finanzieren sind. Die Schatulle des Staates ist bekanntlich endlich.

Nun wird die Bedingungslosigkeit damit begründet, dass dadurch die Repressionen einer Bedürftigkeitsprüfung umgangen wird und der Familie Albrecht das BGE mit der Einkommensteuer wieder abgezogen wird. Aber erstens ist die Forderung nach der Abschaffung des Repressionssystems ohnehin Konsens in der Linken – dafür braucht es kein BGE – und zweitens ist es auch widersprüchlich erst ein Ende der Überprüfung der Einkommensverhältnisse zu fordern und dann über die Einkommensteuer einer solchen doch zuzustimmen.

Ja, man kann ohne BGE auch das Repressionssystem (also der faktische Arbeitssuchzwang mit Sanktionen) abschaffen. Aber das ist kein Argument gegen BGE. Und dann wird das BGE ja nicht einfach wieder beim Einkommen abgezogen – das wäre dann in der Tat Quatsch. Viel mehr ändern sich Dinge wie der (Spitzen-)Steuersatz. Und dazu ist auch die Linke aufgefordert, BGE-Modelle hervorzuheben, bei denen die Familien Albrecht – trotz Auszahlung eines BGE – unterm Strich weniger Geld haben wird.

Anstatt mit einem Grundeinkommen alle gleich zu behandeln und so zu tun, als sei das sozial gerecht, sollte die Auseinandersetzung um den Ausbau des Sozialstaates im Bündnis mit Gewerkschaften, Sozialverbänden und Kirchen offensiv geführt werden.

Die Linken scheinen wohl die Aufgaben der Gewerkschaften nicht verstanden zu haben, aber sozialstaatliche Fragen gehören da jedenfalls nicht dazu. Ebenso ist es verwunderlich, dass die Linken (!) hier die Kirchen vorschicken.

Bislang müssen sich Unternehmen bei Lohnzahlungen nämlich an der Höhe der Reproduktionskosten orientieren.

Reproduktionskosten ist ein Begriff mit verschiedenen Bedeutungen. In diesem Falle soll es wohl bedeuten, dass Menschen durch den Lohn gerade so in der Lage seien, ihre Arbeitskraft am Leben zu halten. Aber in Zeiten, in denen wir von “Aufstockern” reden, scheint dieses Prinzip wohl ohnehin nicht mehr zu gelten.

Wenn der Staat aber sicherstellt, dass die Menschen durch ein BGE ausreichend Einkommen für Wohnraum, Essen und Kleidung haben, muss der Lohn nicht mehr existenzsichernd sein. Arbeit bekäme den Charakter eines Zuverdienstes.

Genau das sehe ich als Stärke: wir definieren die Arbeit um. Ja, Arbeit ist dann nicht mehr die Basis für das Existenzminimum, sondern genau so wie es beschrieben wird: es ist dann nur der Hinzuverdienst. Und das ist der kleine, aber feine Unterschied, den diese Arbeitsgruppe verkennt: Wenn Arbeitnehmer völlig repressionsfrei Arbeit ablehnen dürfen, so können sie auch auf Augenhöhe mit den Arbeitgebern verhandeln. Sie dürfen dann sagen: “Nee, für dieses lächerliche Geld muss ich keinen Finger krumm machen.” Sie dürfen aber auch sagen: “Egal, wieviel ich dafür bekomme – ich habe einfach Bock dazu.”

Neoliberale Befürworter des BGE sehen dieses als Rammbock, um den Sozialstaat zu zertrümmern.

Nochmal langsam: Ein Land, in dem sichergestellt ist, dass jeder Wohnraum, Essen und Kleidung (und vielleicht auch eine Krankenversicherung) hat, ist die Zertrümmerung des Sozialstaates? Hallo. Irgendjemand zu Hause?

Selbstverständlich wollen wir den unerhörten Reichtum der Millionäre und Milliardäre gerecht verteilen, aber gesellschaftliche Umverteilung tritt nicht einfach ein, nur weil man es finanziell durchrechnet und programmatisch beschließt.

Wie auch immer man zu unerhörtem Reichtum stehen mag: diese Debatte ist völlig unabhängig von der BGE-Frage.

Dazu zählen die Kämpfe um Arbeitszeitverkürzung, eine höhere Personalbemessung in Krankenhäusern, die Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit oder die Abschaffung von Hartz IV

Wenn wir von der Personalbemessung in Krankenhäusern absehen (wo ich keinerlei Bezug zur BGE-Debatte sehe), werden die anderen Themen gerade durch das BGE obsolet. Wenn Arbeit nicht mehr als Grundlage des Existenzminimums gesehen wird und Hartz IV überwunden ist, so kann jeder die eigene Arbeitszeit reduzieren. Und die Massenarbeitslosigkeit würde zwar durch BGE nicht beseitigt werden, aber die heutigen Folgen und Stigmatisierungen wären ad acta.

DIE LINKE muss sich deshalb um betriebliche Verankerung bemühen und diese Kämpfe leidenschaftlich unterstützen und sich nicht an programmatische Forderungen klammern, die an den realen Kämpfen in den Betrieben vorbeigehen.

Der Abschluss fasst es in meinen Augen recht gut zusammen: diese Gruppierung ist irgendwo in der Mitte des letzten Jahrhunderts hängen geblieben und zementiert die zentrale Rolle der Arbeit. Fundierte Argumente kann ich dieser Schrift leider nicht entnehmen. Ich würde mir wünschen, wenn sich diese Partei mit BGE und den verschiedenen Ansätzen auseinander setzen würde – und dann solche Modelle und Stellschrauben in den Vordergrund rückt, welche sie für geeignet hält.

Essen-Retten-Gesetz

Das Bundesministerium für Ernährung
und Landwirtschaft (BMEL) hat im letzten Jahr eine Studie veröffentlicht – mit der Erkenntnis, dass jährlich 12 Mio Tonnen Lebensmittel im Müll landen. Das ist erst einmal eine recht hohe Hausnummer. Bei 80 Mio Menschen wären das je Nase und Jahr 150 Kilogramm. Dieser Tage mehren sich Protestaktionen, die auf dieses Thema aufmerksam machen, allen voran die Initiative “Aufstand der Letzten Generation” – mit der konkreten Forderung nach einem sogenannten “Essen-Retten-Gesetz”.

Gründonnerstag

Die bestätigten Infektionszahlen steigen wieder exponentiell. Wir haben nun die Gewissheit, dass vor allem Schulen und Kitas die Zentren der Verbreitung sind. Und anstelle nun Maßnahmen einzuleiten, die diese Kontakte reduziert, fällt der Ministerpräsidentenkonferenz ein, zwei Tage rund um Ostern die Geschäfte zu schließen.

Also einschränkende Maßnahmen, die konterkarieren: dann werden diese osterlichen Hamsterkäufe eben einen Tag früher und intensiver durchgeführt. Wenn man die Irrationalität menschlichen Handeln mit berücksichtigt, dann sollten die Lebensmittelgeschäfte zu Ostern durchgehend geöffnet sein.

Können wir diese Pandemie nun langsam mal ernst nehmen? Da gibt es alle paar Tage Demonstrationen von Covidioten. Einen Teil ihrer Botschaften leiten sie nur zu gerne aus unlogischen Maßnahmen ab. Wir müssen ihnen nicht noch Futter geben!

Corona-Explosion in Greiz

Heute geht es um den Landkreis Greiz in Thüringen. Der Landkreis und die dortige Landrätin Schweinsburg waren am Ende der ersten Welle Mai 2020 in den Medien, als dort Hotspots aufköchelten und die Landrätin schon eifrig herumeierte. Die zweite Welle überstand der Kreis der Statistik nach zumindest so, dass er weder positiv noch negativ herausragte – da führten ja einige Landkreise in Sachsen wochenlang die traurigen Corona-Charts. Nun schoss dieser Kreis aus dem Nichts auf Platz 1 dieser Liste: mit aktuell 555 Inzidenzen je 100.000 Menschen in den letzten 7 Tagen.

Die Landrätin gab dazu eine Pressekonferenz – und stellte in knapp 9 Minuten ihre Sichtweise dar:

Mit einigen erschreckenden Statements und Annahmen. Mich macht das gesamte Video in gewisser Weise fassungslos – vermutlich war die gute Frau auch nur ein Dreiviertel Jahr im Dornröschenschlaf, wer weiß? Nur um das Ergebnis schon mal mal vorweg zu verraten: Wer konkret Konsequenzen erwartet, wird leider enttäuscht werden. Dazu geht sie absolut nicht ein.

Die 86ct-Frage

Um die Erhöhung des Rundfunkbeitrages ist eine politische Debatte entfacht, bei der es leider nicht mehr um die Sache geht. Es ist ein Lehrstück mit vielen Verlierern – und ich hätte nicht gedacht, dass ich sogar der CDU einmal Rückendeckung geben muss. Auch nach meiner persönlichen Abwägung möchte ich mich in den Kreis derer stellen, die im aktuellen Kontext gegen die Erhöhung sind. Zur sachlichen Auseinandersetzung möchte ich am Ende kommen, zunächst über das Theater in Magdeburg.

Corona, die 3.

Just another Corona-Beitrag – mitten in der zweiten Welle.

Dieses Mal über Leugnung, Anne-Frank-Vergleiche, Maßnahmen und LockDown, Schulen, ÖPNV, die App und der Datenschutz und das Eilverfahren.

Und, weil es echt zu kurz kommt, auch mal ein Blick auch auf das, was uns Corona hoffentlich auch hinterlassen kann.

Zustellversuche, die keine sind

Und wieder klebte an der Haustür eine Abholbescheinigung. Dieses mal von Ups. Es soll gegen 11:28 ein Zustellversuch vorgenommen worden sein. Dummerweise war ich zu diesem Zeitpunkt zu Hause. Und ich höre auch die Klingel. Sonst hätte ich 2 Stunden später bei einem anderen Zustellversuch nicht öffnen können. Achtung Wortwitz: Ups.

In dem Beitrag stelle ich die Frage, ob es diese Form der Zustellung eigentlich noch braucht.

Mandatsträgerabgaben / Fraktionsabtretung

Ich habe ja nun beruflich mit verschiedenen Kommunen und den dortigen politischen Gremien zu tun. Je kleiner die Ortschaften, je ländlicher das Gebiet, um so mehr Sorgen gibt es, dass bei der nächsten Kommunalwahl alle Plätze besetzt werden können. Wir reden noch nicht über Parteien und deren Farben oder auch das Risiko von Rechtsaußen, sondern dass sich überhaupt Leute für diese Posten zur Verfügung stellen. Und wer in diesen Zeiten über Geschlechterquoten von Gemeindevertretungen redet, sollte sich erst mal mit diesen beschäftigen. Und ja, oftmals dominieren Männer. Und oftmals dominieren Menschen im Rentenalter.

Wer also möchte, dass die kommunalen Parlamente vielseitiger werden, wird nicht darum kommen, sich Gedanken um die Betreuung von Kindern während der Sitzungszeit zu machen. Oder auch allgemein den Gestaltungsspielraum zu erhöhen.

Ich gehöre nun zu den Menschen, die in ihrer ersten Lebenshälfte bereits ein kommunalpolitisches Mandat fünf Jahre lang ausgeübt haben – und gehöre damit einer verschwindend kleinen Minderheit an. Nicht, dass es gewissermaßen auch Spaß gemacht hat, vor allem hat es Zeit gekostet. Fragten mich Leute nach dem zeitlichen Umfang, so musste ich passen, ich sprach lieber in Abende mit Terminen: Zwei bis drei Abende pro Woche gingen gut für das Mandat drauf. Das ist in kleinen Ortschaften bei Weitem nicht so extrem. Und neben der Präsenzzeit in den Sitzungsräumen kommt dann noch Zeit zum Lesen und Schreiben von Anträgen, Beschlussvorlagen und Anfragen, Anfragen von Bürgern, Abstimmung mit anderen Fraktionen, Abstimmung mit Partei, Wege-Zeiten etc.

Daher ist es nur folgerichtig, dass Mandatsträger auch eine Aufwandsentschädigung bzw. ein Sitzungsgeld erhalten. In Berlin waren das damals an die 700 Euro pro Monat, steuerfrei. Das mag zunächst viel Geld für ein Ehrenamt zu sein. Wer das Mandat ernst nimmt und die eben dann benötigte Zeit in Relation setzt, für den wäre vermutlich Mindestlohn trotzdem lukrativer. In jedem Falle hat es mir ermöglicht, meine Arbeitszeit etwas zu reduzieren, um mir auch zeitliche Spielräume zu verschaffen.

Die Schattenseite des Ganzen: Sobald es Geld gibt, gibt es auch Begehrlichkeiten. Hier vor allem von den Parteien. Und die wohl schlimmsten sind hierbei die Grünen. Ich zitiere aus der persönlichen Erklärung Reingard Jäkls vor der BVV Tempelhof-Schöneberg am 18.01.2007 (Quelle) :

Ich konnte die von der Partei Bündnis 90 / Die Grünen verlangten 80 Prozent meiner Aufwandsentschädigung als Bezirksverordnete, bzw. Fraktionsvorsitzende nicht an die Partei abtreten. Es gibt zwar die Möglichkeit, eine Sonderregelung zu erbitten. Mein Vorschlag, den ich am 21. März 2006 dem Kreisvorstand gemacht habe, wurde von diesem als zu niedrig abgelehnt. Da ich aber nur eine Rente von 500,— Euro beziehe konnte ich die geforderte Summe nicht abführen. Seitdem bin ich vielfältigen Repressalien ausgesetzt. [..] Deshalb sollen es sich alle AZUBIS, Schüler, Hartz IV Empfänger und Kleinrentner gut überlegen, ob sie zu den Grünen gehen. Die Partei Bündnis 90 / Die Grünen ist keine Partei für Menschen, die sich in prekären Lebenslagen befinden.

Gerade Menschen, die auf SGB II-Leistungen angewiesen sind, wird diese Entschädigung mitunter angerechnet – bekommen also mitunter unterm Strich nichts heraus. Zudem kann ein Mandat auch erschwerend für Bewerbungen sein.

Solche Praktiken der Mandatsträgerabgaben gibt es nicht nur bei den Grünen, sie finden sich auch bei FDP, SPD und CDU, wenn auch nicht ganz so extrem:

Ich zitiere aus dem Handbuch Finanzen der SPD. Die erklären da nämlich, dass die Beiträge sogar unabhängig von eventuellen Entschädigungen zu entrichten sind:

Dieser „besondere“ Beitrag ist deshalb zu zahlen, weil die Amts- und Mandatsträger eine besondere, über die normale Mitgliedschaft herausgehobene Stellung einnehmen und daher eine besondere Reputation genießen, vor allem aber weil für den Wahlkampf, der ihre Mandate oder Ämter betrifft, die nötigen Geldmittel vorhanden sein müssen.

Ich frage mich zunächst, warum es eine Wahlkampfkostenerstattung (neudeutsch: Parteienfinanzierung) gibt. Im Jahr 2016 lag diese bei über 160 Mio Euro. Was macht die SPD dann, wenn dieses Geld nicht für das Erringen von Mandaten verwendet wird?

Ferner frage ich mich, was man sich von dieser Reputation kaufen kann. Die Hoffnung, für stets linientreues Abstimmen auf eine Liste einer Landtags- bzw. Bundestagswahl vorgesehen zu werden, für die man dann auch wieder gewisse Geldmittel aufbringen darf. Oder Versorgungspöstchen.

Auslöser dieses Artikels ist eine Kommune in Rheinland-Pfalz. Hier war es bisher gelebte Praxis, dass ein Teil der Aufwandsentschädigungen für die Mandatsträger von der Verwaltung zurückbehalten wurde – und an den Ortsverband der CDU überwiesen wurde. Es mag ein Ungleichbehandlung der Verwaltung sein, wenn dieser Inkasso-Service nur für eine Partei betrieben wird, aber ich unterstelle mal wohlwollend, dass es den anderen auf Nachfrage nicht vorenthalten wird. In jedem Fall gehört das nicht zu den Aufgaben einer Verwaltung.

Rechtlich ist diese Materie durchaus umstritten. Im Landtag Rheinland-Pfalz gab es dazu im Jahr 2006 eine Kleine Anfrage:

Vielmehr sind die Kommunalverwaltungen darauf beschränkt, auf der Grundlage einer zwischen dem Mitglied des kommunalen Vertretungsorgans und der betreffenden Partei oder Wählergruppe bzw. deren Fraktion vereinbarten Abtretung die entsprechenden Auszahlungen der Aufwandsentschädigung zu bewirken.

Hier sah die Landesregierung es durchaus als legitim an, wenn der Anstoß für diesen Einbehalt von den Mandatsträgern selbst bzw. den Parteien ausgeht. Und diese Auffassung sehe ich als bedenklich, zumal die selbe Landesregierung einräumt, dass durch diese Abgaben eine Drucksituation entstehen kann:

Die Landesregierung teilt die Einschätzung, dass durch das geschilderte Verfahren bei Ratsmitgliedern eine Drucksituation entstehen kann.

Wesentlich klarere Worte gibt es vom Städte- und Gemeindebund NRW im Jahre 2010

Vielfach wird die Praxis geübt, daß Rats- und Ausschußmitglieder einen Teil ihrer Aufwandsentschädigung nach § 45 GO an ihre Fraktion bzw. den Ortsvereinen ihrer Partei abtreten und die Stadtverwaltung diesen Teil unmittelbar an die Fraktion/den Ortsverein überweist.

Diese Praxis ist rechtlich nicht haltbar. Die den Rats- und Ausschussmitgliedern zustehende Aufwandsentschädigung nach § 45 Abs. 4 GO ist grundsätzlich unpfändbar, vgl. § 850a Ziffer 3 ZPO. Gleiches gilt für das an sachkundige Bürger zu zahlende Sitzungsgeld, da auch dieses den Charakter einer Aufwandsentschädigung hat. Die gesetzliche Voraussetzung für die Unpfändbarkeit (“…soweit diese Bezüge den Rahmen des üblichen nicht übersteigen”) ist im Hinblick auf die in der Entschädigungsverordnung festgelegten Höchstsätze in jedem Falle erfüllt.

Wohlwissend dass die Parteiabtretung noch eine Stufe heikler ist, heißt diese Funktion in den Ratsinformationssystemen häufig “Fraktionsabtretung”. Die Fraktion kann, anders als die Partei, noch als Teil der jeweiligen Verwaltung angesehen werden. Ich habe in den letzten dreieinhalb Jahren höchstens fünf Kommunen kennengelernt, bei der diese Funktion im Einsatz ist bzw. war. Und die meisten erklärten damals schon, dass sie diese Praxis zur Kommunalwahl einstampfen werden.

Für diese Kommune in Rheinland-Pfalz befasste ich mich nun extra mit der Materie. Sozusagen Neuland, ich werde es kein zweites Mal benötigen. Für etwas, was ich für falsch halte. Für etwas, für das mich die Kommune trotzdem bezahlte. Also öffentliche Gelder damit verwendet, dass diese Praxis weiterhin so gelebt wird.

Fazit: Unbenommen der Frage, ob die Mandatsträger von ihren Parteien zu dieser Zahlung verdonnert werden oder die Verwaltung Inkasso spielt: Solche Zwangsabgaben haben in demokratischen Parteien nichts verloren.