Ich berichtete vorgestern über die Versammlung über Lollapalooza im Treptower Park. Das tat übrigens auch das Neue Deutschland. Der Teaser des Artikels:
Missachtung der Totenruhe, Veruntreuung von Steuergeldern, Teilprivatisierung öffentlicher Grünflächen
Das ist eine wunderbare Zusammenfassung von vorgeschobenen Argumenten. Sie sind alle drei falsch. Und sie bringen uns nicht weiter! Aber man kann damit Stimmung machen. Das nennt man Populismus. Und die verschleiern die tatsächlichen Probleme: Belastung des Parks, Tag des offenen Denkmals und Lärm für Anwohner.
Missachtung der Totenruhe
Die Störung der Totenruhe wird in §168 Strafgesetzbuch geregelt. Demnach wird bestraft, wer eine „öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt”.
Auch 70 Jahre später kann man nicht auf 7500 Toten rumtanzen.
So die zitierten Worte eines Mitgliedes der BI Treptower Park. Ich denke, der Paragraf ist eindeutig. Das Rumtanzen auf Gräbern könnte als beschimpfender Unfug verstanden werden, allerdings findet dies nicht auf dem Friedhof statt. Und über einen Friedhof wehende Musik beeinträchtigt zwar die Besucher, tangiert aber die Toten nicht.
Es gibt aber durchaus einen wohl schwer lösbaren Konflikt: Am 11. September ist „Tag des Denkmals”. Das erfordert auch die Zugänglichkeit des Denkmals, jedoch ist genau das kontraproduktiv für zu erwartende Zaungäste.
Veruntreuung von Steuergeldern
Veruntreuung von Steuergeldern ist ebenso ein Straftatbestand, doch im Artikel wird keinerlei Bezug zu einem solchen genommen. Ich kann nur ahnen, dass es um die Sanierung geht, da dies gerne als ein Argument hochgehalten wird.
Wie ich schon auf einen Kommentar ausführlich erklärte, tangieren nur wenige Punkte der Sanierung dieses Festival. Die drei frisch angelegten Sondergärten werden kein Bestandteil des Festivals werden.
Teilprivatisierung öffentlicher Grünflächen
Eine Teilprivatisierung findet nicht statt. Der Grund und Boden gehört dem Land Berlin zu 100%. Auch nach dem Festival.
Es soll nach §6 Abs. 5 Grünanlagengesetz eine Sondernutzung stattfinden. Das hat zur Folge, dass der überwiegende Teil des Parks an eben einem Wochenende nicht zur Verfügung stehen wird.
Und ja, es kostet Eintritt. Aber den zahlen sie da nicht, um sich zu sonnen oder ein Picknick zu machen, sondern vor allem um Musik zu lauschen.
Fazit
… gibt es heute nicht!