Kompliziertheit des Steuerrechts
Das Steuerrecht ist zu kompliziert – an sich nichts neues. Aber nun ist es offiziell! Anstelle diesen Umstand zu lindern, wird er verschärft. Und weil auch der Bundesrat voraussieht, dass dadurch mehr Anfragen bei den Finanzbehörden eintrudeln, sollen diese kostenpflichtig werden. Teilweise nach „Gegenstandswert“, teilweise nach Stundensätzen. Die Untergrenze sind 100 Euro.
Die neuen Regeln seien so kompliziert, dass es mehr Anfragen geben wird. Und: Der Fiskus würde schneller arbeiten.
Und die neuen Regeln sind vermutlich auch so kompliziert, dass sie kaum ein Bundesrat-/-tagsmitglied verstanden hat. Aber egal: durch die Finanzspritze sollen die Anfragen schneller bearbeitet werden können. Diese Regelung ist auf jeden Fall kabarettkabinettreif!
(Ich bin noch auf der Suche nach der Gesetzformulierung. Im bisherigen Jahressteuergesetz ist der Abschnitt noch nicht enthalten!)
(vgl. Spiegel)