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Homepage von René Pönitz

Das Produktpiraterie-Gesetz

Es sind kaum drei Wochen her, da hat das Bundesverfassungsgericht in einem vorläufigen Beschluß festgestellt, daß die Daten im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung nur für die Verfolgung schwerer Straftaten genutzt werden dürfen (ansonsten ist noch nicht entschieden, ob die Vorratsdatenspeicherung als solche ohnehin verfassungswidrig ist).

Und trotz alledem wurde das gestern das sogenannte Produktpiraterie-Gesetz beschlossen, nachdem Internet-Anbieter zur Auskunft bei Urheberrechtsverletzungen geben müssen. Ich bin gespannt, wie lange es dauern wird, bis die erste Verfassungsklage auch gegen das neue Gesetz eingereicht wird. Denn immerhin sieht es die Schleswig-Holsteiner Staatsanwaltschaft richtig: "Die Sicherheit [..] hängt nicht vom Filesharing ab..

Aber immerhin hielt Bundesjustizministerin Zypries wenigstens in einem wichtigen und sinnvollen Punkt ihr Wort: die Deckelungsgrenze der Abmahngebühren wurde auf 100 Euro im privaten Bereich beschränkt. Damit sollten die astronomischen Abmahngebühren vorbei und Marions Kochbuch entschärft sein...