augenunfreundliche AGB-Darstellung
Bei der Installation des Schockwave-Players:
Es sei am Rande erwähnt, daß sich das Fenster nicht vergrößern ließ. Lobenswert ist allerdings das standardgemäß deaktivierte Kästchen.
Bisherige Kommentare (7)
Kommentar von Fletcher
Hehe. Das ist echt »dreist«. Drei Zeilen ist schon etwas wenig. Ich hasse es auch, wenn ich über Dialog / Dialogfenster stolpere, die ich nicht in der Größe verändern kann.
Sehr nervig.
Kommentar von Pablo
Mal ne andere Frage: Lest ihr alle AGBs und Eulas die ihr unter die Finger bekommt? Ich ignorier die eigentlich immer, wenn es nicht gerade um mein Geld geht. (Oder das Geld von anderen, leider durfte ich da noch nie was unterschreiben ;) )
Kommentar von Phil
@Pablo
Ich erinnere mich noch genau: http://weblog.yubb.de/blog157.html
Kommentar von Matthias
@Pablo: Ich meine mich zu erinnern, dass solche Bedingungen, wenn sie erst bei der Installation auftreten nichtig sind. Man hat vor dem Kauf keine Möglichkeit, sich das EULA anzugucken, weshalb sie auch nie Vertragsbestandteil werden kann.
Kommentar von Pablo
@Phil: Netter Artikel :)
@Matthi: Wie siehts mit downgeloadeten Programmen aus? Nichts spricht dagegen, diese einfach zu löschen.
Kommentar von Matthias
@Pabi :D
Wenn ich dafür Geld gezahlt habe finde ich es nicht witzig, die dann zu löschen. Bei Freeware oder bei verfügbaren Trial-Versionen ist es etwas anderes.
Kommentar von Pablo
Ich meinte Freeware :)
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