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Kommentar von René

Eine Kündigung ist eine Willenserklärung für die Auflösung eines bestehenden Vertrages. Da allerdings — wie du eben festgestellt hast — kein Vertrag zu stande gekommen ist, muß er auch nicht gekündigt werden. Es könnte vielleicht sogar sein, daß durch eine Kündigung der Zweifel an einem nicht existierenden Vertrages genommen wird (was sagen die Juristen dazu ...?)

Wenn dann sollte eher eine Stellungnahme abgegeben werden (»Es ist zwischen uns nie ein rechtskräftiger Vertrag zu stande gekommen«) bzw. ein Widerspruch.