Geld zurück von Jamba
Die Frage, ob Klingeltonabos für Minderjährige wirksam sind, beantwortet der LawBlog.
Sein Fazit: Abos sind nicht durch den Taschengeldparagraph gedeckt. Eltern können sämtliche Kosten zurückholen. (vgl. Wirres.net)
Bisherige Kommentare (3)
Kommentar von Axel
Ich versuche jetzt schon seit Stunden bei Jamba ein Löschlogo zu bekommen, aber mir wurde nur Müll zugesandt, b.z.w. habe ich jetzt auf dem Handy eine Reihe mit Internetzeichen.
Ich finde dies mehr als eine Frechheit von Jamba, und werde die Rechnung nicht bezahlen, da kein Vertrag zustande gekommen ist.
Keine Leistung von Jamba – kein Geld von mir.
Kommentar von Matthias
Suche Dir 3 verschiedene Anwälte und du bekommst 4 verschiedene Antworten auf die gleiche Frage.
Weitergesponnen könnte man auch schreiben: Suche Dir 3 verschiedene Exhibitionisten äh Blog-Schreiber zum Thema X und Du bekommst 4 verschiedene Antworten auf die gleiche Frage.
Kommentar von René
Wobei in dem Falle der Anwalt der Blogger ist ...
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