Die Anwälte des Suchmaschinengiganten klärten amerikanische und britische Tageszeitungen auf, daß die Benutzung (to) google eine Verletzung des Markenrechts darstellt. Die Suchmaschinengigant hat Angst vor einem Begriffsmonopol — denn das hätte zur Folge, daß die Marke im Markenregister gelöscht werden kann — und folglich frei genutzt werden kann. Doch mal Hand auf´s Herz: ist es bei der Popularität nicht schon längst zu spät? Noch kennt google jedenfalls das deutsche Tätigkeitswort googeln. (vgl. Riesenmaschine)
Nutzung des Artikels »Google mag nicht gegoogelt werden« in Beiträgen
Der Artikel »Google mag nicht gegoogelt werden« wird in keinem Objekt eingebunden.
Menu
Neu
In der letzten Woche gab es keinen neuen Beitrag sowie keinen neuen Kommentar. Zur Übersicht.
Meine Projekte
Zitat
»Ja, wir könnten jetzt was gegen den Klimawandel tun, aber wenn wir dann in 50 Jahren feststellen würden, dass sich alle Wissenschaftler doch vertan haben und es gar keine Klimaerwärmung gibt, dann hätten wir völlig ohne Grund dafür gesorgt, dass man selbst in den Städten die Luft wieder atmen kann, dass die Flüsse nicht mehr giftig sind, dass Autos weder Krach machen noch stinken und dass wir nicht mehr abhängig sind von Diktatoren und deren Ölvorkommen. Da würden wir uns schön ärgern.«
Marc-Uwe Kling, Kabarettist