Impressumspflicht
Am 20.07.2006 entschied der Bundesgerichtshof, daß es nicht erforderlich ist, daß das Impressum einer Webseite direkt von der Startseite aufrufbar ist. Danke!
Übrigens beim Bundesgerichtshof kommt man erst über »Kontakt« zum »Impressum« (vgl. Thiemo).
Bisherige Kommentare (5)
Kommentar von Max
Hallo,
beim Bundesgerichtshof gibt es ganz unten noch eine Fußleiste, in der das Impressum direkt verlinkt ist. ;-) Ob dies nicht offensichtlich genug ist, ist sicherlich wieder eine Streitfrage — schließlich hast du es scheinbar ja auch übersehen :)
Kommentar von René
ok, wohl übersehen.
Aber ich suche nicht auf der Seite. Wenn ich finden will, macht STRG+F und tippe »Imp...« ein — nur das klappt danke der Grafiken beim BGH gerade nicht!
Kommentar von Matthias
Völlig OT: Statt Strg + F kannst Du im besten Browser der Welt(tm) auch einfach Punkt drücken. Also <punkt><i><m><p>
Vorteil: Er sucht live, Du musst nicht mehr <Enter> drücken
Kommentar von René
Der Tip ist gut! (Nur die Entertaste brauch ich auch bei STRG+F nicht drücken — außer zum Springen zwischen den Fundorten.
Kommentar von Gast
Ich habe beim ersten Durchlesen das »nicht« übersehen. Schöner Beschluss, da ist kreative Freiheit nicht mehr so arg eingeschränkt.
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