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Aufwandsentschädigung 2012

Für die Tätigkeit als Bezirksverordneter gibt es eine Aufwandsentschädigung. Und genau für diesen Sachverhalt gibt es ein spezielles Gesetz mit dem sehr einprägsamen Namen Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen

Nach dem Gesetz gibt es drei Bestandteile:

  • die Grundentschädigung (1/10 der Abgeordnetenhausentschädigung, im Jahr 2012 waren es 335 Euro je Monat)
  • Fahrkostenpauschale 41 Euro je Monat
  • Sitzungsgeld 20 Euro je Ausschuss- und Fraktionsitzung, 31 Euro je Plenum

In Summe habe ich 6133 Euro im Kalenderjahr 2012 erhalten.

Ich habe keine weiteren Einnahmen, die durch das Mandat direkt oder indirekt entstanden sind.

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