Grünanlagen schützen? Lasst uns lieber reden!
Heute wieder ein Beispiel aus der Kategorie: Skurriles aus der Bezirkspolitik
Im Nachgang des Berlin Festivals gab es von den Grünen einen Antrag zum Schutz der öffentlichen Erholungs- und Grünanlagen bei Großveranstaltungen.
In der Sache sollen Großveranstaltungen nicht verhindert werden, sondern in dessen Rahmen stärker auf den Naturschutz geachtet werden – und hier insbesondere auf die brütenden Vögel. So wurden (zumindest nach den mir zugetragenen Berichten) in den Bäumen Lichterketten fast durch die Vogelnester gelegt – gerade in der Brutperiode.
Es ist leider nicht mehr nachvollziehbar, welche Fraktion hier eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme erster Güte betrieben hat, denn dieser Antrag wurde in folgende Ausschüsse überwiesen:
- Sportausschuss
- Jugendhilfeausschuss
- Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Immobilien
- Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit
- Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten
- Schulausschuss
- Ausschuss für Weiterbildung und Kultur
- Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen
Der einzige inhaltlich relevante Ausschuss ist hier der Umweltausschuss (ggf. noch Ordnungsangelegenheiten). Nun mussten sich also die bspw. Jugendpolitiker mit dem Schutz von Vogelnestern beschäftigen, insbesondere da das Jugendamt berühmt berüchtigt für ganz viele Großveranstaltungen ist (Achtung, Ironie). Dann kommen dazu auch so Statements raus wie:
Die Grünen versuchen gerade verzweifelt diesen Antrag durchzubringen. #jha hat abgelehnt
Zwei Ausschüsse haben sich mittlerweile für nicht zuständig erklärt (In der Drucksache zu erkennen am Wörtchen Überwiesen beim Ausschuss), in drei Ausschüssen wurde er abgelehnt, in zwei wird noch debattiert.
Der Antrag wurde im Juni 2015 gestellt. Das früheste Ende dieser Debatte ist März 2016. Wenn es sich noch etwas zieht, könnte der Beschluss nach dem nächsten Berlin-Festival stehen!
Bisherige Kommentare (3)
Kommentar von Monika Belz
Sehr geehrter Herr Pönitz,
Sie erwähnten hier, dass zwei Ausschüsse der BVV Treptow-Köpennick sich gegenüber dem benannten Antrag der Fraktion B90/Die Grünen für unzuständig erklärten. Was Sie (wissentlich?)
in ihrem Blogbeitrag verschweigen, ist dass der Antrag mehrmals geändert wurde und die zur Zeit vorliegende Version einige Sachverhalte nicht mehr enthält, die z.B. für den Ausschuss Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten zumindest eine Stellungnahme erforderlich gemacht hätten. (keine Kontrollen durchs Ordnungsamt mehr erforderlich).
Des weiteren war eine Stellungnahme aus vielen anderen Fachbereichen erforderlich, da unklar war, ob auch Veranstaltungen durch kommunale Träger bzw. das Bezirksamt selbst, unter diese Regelungen fallen. Hier wollten die betroffenen Fachpoltiker ein Mitspracherecht.
Zur Ergänzung, die momentan im Umlauf befindliche 3. geänderte Version des Antrages ist weder der Seite der Bezirksverordnetenversammlung noch Ihrem Blogbeitrag zu entnehmen, dies könnte ggf. beim Leser zur Irritationen führen. Der Text ist nur im verlinkten Tweet ersichtlich.
Sie zeichnen hier in ihrem Blogbeitrag ein Bild der BVV Treptow-Köpenick sowie der erwähnten Fachausschüsse, dass so nicht existent ist und dem ich mich als Bezirksverordnete nicht anschließen kann. Der benannte Antrag wurde, wie ebenfalls auch der von Ihnen verlinkten Seite ersichtlich ist, mehrmals auf Wunsch der Fraktion B90/Die Grünen vertagt, bevor der Ausschuss übereinstimmend bei der letzten Version des geänderten Antrages zum Schluss kam, dass diese Version das Ordnungsamt nicht mehr betrifft.
Kommentar von René
Aufgrund der Bedenken, dieser Antrag könnte Veranstaltungen verhindern, sind durchaus schon mehrere Fassungen im Umlauf, die leider nicht im Ratsinformationssystem hinterlegt sind. Diese Bedenken führten ja auch zu den Vertagungen.
Nichts desto trotz: der Rant soll auch aufzeigen, wenn die Beratung nicht bald zu einem Ergebnis kommt, so dass bei den künftigen Veranstaltungen mit ähnlichen Vorkommnissen zu rechnen ist.
Kommentar von René
Zur Dokumentation noch die derzeitige Fassung des Antrages, wie er in den Ausschüssen zuletzt beraten wurde:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Genehmigung von Großveranstaltungen in öffentlichen Erholungs- und Grünanlagen gemäß § 6 (5) Grünanlagengesetz (GrünanlG) die Auflagen bei Genehmigungen zu modifizieren. Dabei soll das Abwägungsgebot hinsichtlich der Inanspruchnahme und Beeinträchtigung von Flächen eine stärkere Beachtung finden. Insbesondere bei Anlagen, welche einem generellen intensiven Nutzungsdruck unterliegen. Bei der Definition des Begriffs „Großveranstaltung“ soll es neben dem Kriterium „Anzahl der Besucher“ auch um die Relation der Besucher zu der vorhandenen Infrastruktur gehen. Dem Veranstalter soll in der Ausnahmegenehmigung empfohlen werden, aufgrund möglicher Störungen zur Brut- und Vegetationsperiode nach § 44 BNatSchG ein ornithologisches Gutachten einzuholen.
(Es ist ärgerlich, dass man das nicht im Ratsinformationssystem einsehen kann)
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