Der Fußgänger hat mittels Zebrastreifen Vorrang, der Radfahrer muss warten. Steigt der Radfahrer ab, hat er Vorfahrt.
Korrektes Szenario: Der Radfahrer wartet auf das Auto, das auf den Fußgänger wartet.
Die Promenade in Münster – so schön sie auch ist – wirkt nicht zu Ende gedacht!
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»Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird.«
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