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Der Volkstrojaner im Bayern

Auch wenn der sogenannte Volkstrojaner sich nicht so ganz in Einklang mit Grundrechten und Verfassung bringen läßt, müssen die Bayern gleich mal direkt vorbeiziehen: ab ersten August darf der Bayerntrojaner eingesetzt werden:

Im Rahmen einer Online-Razzia sollen die Sicherheitsbehörden auch Daten etwa auf Festplatten löschen oder verändern dürfen, wenn Gefahr für höchste Rechtsgüter besteht. Den Fahndern wird zudem erlaubt, für die Installation von Spähprogrammen auf Zielrechner in die Wohnungen Betroffener einzudringen und diese dabei auch zu durchsuchen.

Nicht nur, daß es damit gegen rechtsstaatliche Prinzipien einer Wohnungsdurchsuchung verstößt: die damit gesammelten Beweise werden damit vor allen angreifbar.

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