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Keine Rundfunkgebühr für Internet-PC

Verwaltungsgericht Münster: Student muss keine Rundfunkgebühr für internetfähigen PC zahlen (Az.: 7 K 1473/07 (nicht rechtskräftig))

Und das schöne: um den Status Student ging es bei dem Urteil gar nicht, sondern sie befaßten sich mit den »neuartigen multifunktionalen Geräten«:

Inzwischen könne neben internetfähigen PCs auch mit Notebooks, UMTS-Handys oder sogar mit internetfähigen Kühlschränken Rundfunk empfangen werden. Da aber bei derartigen Geräten ein Bereithalten zu vielen anderen Zwecken möglich sei, könne aus dem bloßen Besitz nicht automatisch auf ein Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden. [..]
Solange der Rundfunkstaatsvertrag aber an der gerätebezogenen Gebührenpflicht festhalte, ohne den neueren technischen Entwicklungen erkennbar Rechnung zu tragen, sei eine einschränkende Auslegung geboten, weil die Rundfunkgebühr anderenfalls eine unzulässige Besitzabgabe für internetfähige PCs darstelle.

Wunderbar. Nun nur noch durch die nächsten zwei Instanzen so...

Anmerkung: Leider hat das Gericht die Pressemeldung wieder entfernt.

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