Gegen ELENA
Wer die Nachrichten der letzten Wochen verfolgt hat, wird es sicher schon mitbekommen haben: Anfang März hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung gekippt. Insgesamt 34.939 Beschwerdeführer hatten auf juristischem Wege ihren Unmut gegen das Gesetz kund getan.
Nun steht die nächste Verfassungsklage an: und zwar gegen ELENA, der »elektronische Entgeltnachweis«. Hier handelt es sich um eine Datenbank, in der umfangreiche Daten zu Arbeitnehmern gesammelt werden sollen. Ich möchte hier nicht auf die Details eingehen, dazu kann man sich unter anderem beim FoeBud-Verein informieren. Bis zum 25.03. hat man noch die Gelegenheit, sich der ELENA-Klage anzuschließen.
Anmerkung: Innerhalb der kurzen Zeit sind schon über 15.000 Teilnehmer zusammengekommen (zur Statistik)
Update: Auch die Telekomiker hatten auf das Urteil bereits reagiert, hier ihre Ankündigung:
Die Telekom erklärte nach dem Urteil aus Karlsruhe: »Wir geben keine Auskunft zu Vorratsdaten mehr, wir speichern keine Vorratsdaten mehr und haben damit begonnen, die bereits gespeicherten Vorratsdaten zu löschen.« Das Speichervolumen für Vorratsdaten umfasst rund 19 Terabyte, die Löschung wird deshalb einige Tage in Anspruch nehmen. 19 Terabyte entsprechen etwa 4,85 Milliarden Din-A4-Seiten, ungefähr ein Papierstapel von 25 Kilometer Höhe.
Jetzt weiß man auch, woher die Internetausdrucker herkommen.
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