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Die Patentfesseln der digitalen Kameras

Wenn man eine Kamera kauft, sollte man erwarten können, daß man die Kamera auch für jegliche Zwecke nutzen kann, gerade auch im höheren Preissegment. Wenn man allerdings einen Blick in das Kleingrdruckte wirft, so wird man feststellen, daß dies nur für den privaten Sektor gilt. Für kommerzielle Videos benötigt man eine Lizenz für die eingesetzten Komprimierungsverfahren. Ein Ausschnitt aus dem Handbuch der Canon XL H1A für ca. 5.000 Euro:

JEGLICHE VERWENDUNG DIESES PRODUKTS, AUSSER ZUM PERSÖNLICHEN GEBRAUCH IN EINER WEISE, DIE DEM MPEG-2 STANDARD FÜR DIE KODIERUNG VON VIDEO-INFORMATIONEN FÜR PACKAGED MEDIA ENTSPRICHT, IST IM ANWENDUNGSBEREICH DER PATENTE DES MPEG-2 PATENT PORTFOLIO OHNE MPEG LA-LIZENZ AUSDRÜCKLICH UNTERSAGT; EINE DERARTIGE LIZENZ IST ERHÄLTLICH BEI MPEG LA, L.L.C., 250 STEELE STREET, SUITE 300, DENVER, COLORADO 80206, USA.

Grund sind also wieder einmal Softwarepatente, im Groben geht es um die Komprimierung von Videos (via Linux und Ich).

Die rechtliche Frage wäre aber in der Tat interessant, ob dies so haltbar ist. In der Regel wird man beim Kauf von Kameras nicht darauf hingewiesen, daß die Lizenzen zur Nutzung seperat erworben werden müssen — daher wäre dies eine nachträgliche Einschränkung.

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