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Entfernung von Wahlplakaten

Die Rechtslage ist eigentlich klar: innerhalb von einer Woche müssen die Wahlplakate wieder von den Laternen verschwunden sein — ansonsten können Strafen mit bis zu 10.000 Euro verhängt werden. In der Theorie ganz einfach, in der Praxis eine logistische Meisterleistung. Und wie ich von der örtlichen SPD weiß, stehen auch große Parteien vor dieser Herausforderung. Es weiß am Ende keiner, wer wann wo welches Plakat aufgehangen hat.

Die meisten piratischen Plakate verschwanden auch innerhalb einer Woche von den Laternen. Aber es werden immer welche vergessen: mal in einer uneinsichtigen Nebenstraße, mal war es für den Trupp nicht erreichbar. Wir machten Fahndungsaufrufe und sammelten die Standorte in Pads — und hakten anschließend ab, was runter ist.

Dann blieben uns noch drei bekannte Plakate. Wir fuhren diese im Bezirk ab. Man kann es auch Geocaching nennen, nur mit Straßennamen (und manche Straßen gerade in Plattenbaugebieten haben nicht ganz nachvollziehbare Straßenverläufe). Die härteste Nuss hatten wir in Friedrichshagen: da wurde das Plakat durch die anderen mittlerweile so hoch gerutscht, daß es nahezu unerreichbar war. Mit Leiter und Teleskop-Baumschere hingen wir am Laternenmast — und kämpften gegen die Höhe.

Lange Rede, kurzer Sinn: letzte Woche, also fast drei Monate nach der Wahl, fiel einer Bürgerin noch ein vergessenes Wahlplakat auf — und meldete es dem Bezirksamt mit der Aufforderung der zeitnahen Entfernung, da sie sonst Anzeige bei der Polizei stellen will. Nach drei Monaten. Da müssen wohl alle blind gewesen sein.

(Wenn ihr also noch Wahlplakate im Bezirk seht: schickt uns eine Nachricht. Oder schreibt hier einen Kommentar ;-) )

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