Kommentar von Marika
Ich glaube eher die gehen auf Dummenfang. Von der Kindergeldstelle kam gerade erst eine Anfrage, dass ich eine Haushaltsbescheinigung von der amtlichen Meldestelle reinreichen soll. Die zahlen anscheinend nur das Geld, wenn man auch noch bei den Eltern wohnt. Wenn man nun auswärts studiert und zu Hause gar keinen Wohnsitz mehr hat, dann hat man anscheinend auch keinen Anspruch mehr auf Kindergeld. Und was sind 1860Eur Kindergeld bekommen und 720Eur Steuern zahlen (bei einer angesetzten Miete von 200Eur/Monat) im Vergleich zu keine Steuern zahlen und auch kein Kindergeld zu bekommen...
Immerhin würde man MIT Zweitwohnsitz über 1000Eur im Jahr gutmachen.
Man zahlt so oder so drauf im Vergleich zur jetzigen Regelung, jedoch wäre nach diesem Informationsstand ein alleiniger Hauptwohnsitz noch schlechter fürs studentische Konto. Also anscheinend wirklich reiner Dummenfang durch fehlende Informationen...