Die Zweitwohnungsteuer
Das ist Thomas. Thomas arbeitet im Dresdner Steueramt. Er ist da sogar Leiter. Und er hat viel mit Geld zu tun. Besonders mit Geld, was ihm nicht gehört. So hält er Vorträge an einer Wirtschaftsakademie. Er stellt da z.B. ganz tolle Steuern vor, unter anderen die sogenannte Zweitwohnungsteuer.
Das ist ein komplizierter Begriff. Eine Zweitwohnung bedeutet, daß eine Person zwei Wohnungen hat. Eine der beiden ist dann die Hauptwohnung, und die andere der Neben- bzw. Zweitwohnung. Eine Zweitwohnung benötigt man, wenn man so weit von der ersten entfernt arbeitet, so daß man täglich nicht mehr nach Hause fahren kann. Studenten nutzen dies auch. Sie studieren in der Woche und fahren am Wochenende wieder zu den Eltern zurück.
Thomas empfindet das aber als “Luxus“. Das ist auch klar: nicht jeder Mensch kann sich gleich zwei Wohnungen leisten. Für viele Arbeiter und Studenten ist das aber absolut kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Das übersieht Thomas aber leider, aber es ist verständlich. Schließlich hat Thomas andere Sachen zu tun. Die Stadtkasse ist leer – und da versucht man diese mit allen Mitteln zu füllen.
Doch warum will er sich nur an den Zweitwohnungen vergreifen? Das System funktioniert ganz einfach: der Staat nimmt jede Menge Steuern ein. Diese werden dann zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden verteilt, das ist sehr kompliziert. Wenn eine Gemeinde also viele Bürger hat, bekommt sie viel Geld. Und ein Bürger ist man nur, wenn man einen Hauptwohnsitz hat. Wenn man nur einen Nebenwohnsitz hat, bekommt die Stadt kein Geld, aber er lebt trotzdem zeitweise dort.
Dieses System hat auch die Stadt Dresden vor einiger Zeit erkannt. Deshalb verschenkt sie 150 Euro [1] an jeden Studenten. Der muß lediglich seine Hauptwohnung ummelden. Nach dem Gesetz ist man aber ohnehin dazu verpflichtet, wenn man sich größtenteils in Dresden befindet. Und so eine Ummeldung ist mit jeder Menge Streß und Aufwand verbunden. Z.B. muß man bei bestimmten Ämtern die Anschrift ändern – und man benötigt einen neuen Personalausweis [2]. Viele Studenten scheuen diesen Aufwand. Aber einige Studenten dürfen ihren Hauptwohnsitz gar nicht ummelden. Sie fahren z.B. am Wochenende und in den Semesterferien nach Hause. Wenn so ein Student sich von dem Geld locken läßt, verstößt er genaugenommen gegen das Gesetz. Aber das ist Dresden egal.
Angenommen ein Bürger meldet seinen Hauptwohnsitz in Dresden an. Dann bekommt Dresden mehr Geld – und ein anderer Ort in Deutschland weniger. Ihm fehlt nun ein Bürger. Wenn man ihn mit so einer Methode gewonnen hat, könnte man es Diebstahl nennen – macht man aber nicht.
Dennoch scheint Dresden mit der Aktion noch keinen großen Erfolg zu haben. 33000 Menschen leben in dieser Stadt, die keinen Hauptwohnsitz haben. Also muß eine neue Idee her: die Zweitwohnsitzsteuer, über die Thomas Vorträge hält!
Jeder Bürger, der eine Zweitwohnung betreibt, soll 10 Prozent seiner Jahreskaltmiete als Steuer abführen. Die Abführung geschieht quartalsweise. Kleines Rechenbeispiel: ein Student zahlt 150 Euro Kaltmiete jeden Monat. Das sind 1800 Euro im Jahr. Davon werden nun 10 Prozent genommen, das sind 180 Euro Belastung im Jahr. Davon wird jedes Quartal dann ein viertel gezahlt. Dabei sind 10% noch das untere Maß der Skala. Es können auch 20% sein, also doppelt so viel. Das ist viel Geld. Und Studenten verdienen nur wenig Geld – schließlich müssen sie lernen – und Prüfungen ablegen.
Dabei sind besonders die Studenten die Betroffenen. Denn die Arbeiter können diese Steuer wieder absetzen. Das Einkommensteuergesetz erlaubt ihnen es, wenn “einem Arbeitnehmer [notwendige Mehraufwendungen] wegen einer aus beruflichen Anlaß begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen”. (EStG §9 Abs. 1, Variante 5). Und die Einkommensteuer richtet sich nach dem Einkommen. Und wenn man davon etwas abziehen darf, hat man weniger Einkommen – und zahlt auch weniger Steuern. Das bedeutet, wenn ein Arbeiter in Dresden eine Zweitwohnung hat, so muß er Zweitwohnungsteuer bezahlen – und anschließend weniger Einkommensteuer.3
Der Student hingegen hat wenig Einkommen – und zahlt deshalb auch keine Einkommensteuer. Der soll nun die volle Zweitwohnungsteuer bezahlen. An eine Ausnahmeregelung ist noch nicht gedacht. Aber der Student hat jedenfalls die Möglichkeit, dieser Steuer zu entgehen und in Dresden den Hauptwohnsitz anmelden. Und er kann auch noch diese 150 Euro kassieren. Er könnte sich aber auch ganz abmelden und sozusagen schwarz wohnen. Allerdings fällt das bei einem Studenten wesentlich schneller auf als bei einem Arbeiter. Denn zumindest die BAföG-Empfänger müssen ihren Mietvertrag beim BAföG-Amt einreichen. Aber vielleicht bietet ihm auch sein Heimatort an, diese Steuer zu übernehmen. Schließlich geht es um die Steuern für einen Bürger in Deutschland.
Ihr seht: bei der Verteilung der Steuern kann man viel bescheißen manipulieren. Dresden will 2006 auch damit anfangen – und sind sie nicht die ersten. Thomas rechnet sich jedenfalls 770 000 Euro zusätzliche Einnahmen für die Stadt aus.4
Ein Dankeschön für den Hinweis an Christopher, weitere Informationen gibt es bei der HochschulSZene.
Anmerkungen:
[1] Bisher waren es 250 Euro
[2] Dies soll nun kostenlos geschehen.
[3] Wer aufmerksam war: eigentlich ist das schon wieder so ein Diebstahl.
[4] In dem zitierten Satz von Thomas Weihermüller in der SZ steht leider kein Zeitbezug dabei.
Achtung: zur Zweitwohnungsteuer gibt es nun eine extra Seite: zweitwohnsitzsteuer.de! Dort habe ich das Thema noch einmal komplett aufbereitet – und mit einem speziellen Forum versehen.
Bisherige Kommentare (74)
Kommentar von Marika
Ich glaube eher die gehen auf Dummenfang. Von der Kindergeldstelle kam gerade erst eine Anfrage, dass ich eine Haushaltsbescheinigung von der amtlichen Meldestelle reinreichen soll. Die zahlen anscheinend nur das Geld, wenn man auch noch bei den Eltern wohnt. Wenn man nun auswärts studiert und zu Hause gar keinen Wohnsitz mehr hat, dann hat man anscheinend auch keinen Anspruch mehr auf Kindergeld. Und was sind 1860Eur Kindergeld bekommen und 720Eur Steuern zahlen (bei einer angesetzten Miete von 200Eur/Monat) im Vergleich zu keine Steuern zahlen und auch kein Kindergeld zu bekommen...
Immerhin würde man MIT Zweitwohnsitz über 1000Eur im Jahr gutmachen.
Man zahlt so oder so drauf im Vergleich zur jetzigen Regelung, jedoch wäre nach diesem Informationsstand ein alleiniger Hauptwohnsitz noch schlechter fürs studentische Konto. Also anscheinend wirklich reiner Dummenfang durch fehlende Informationen...
Kommentar von René
Das Kindergeld hat eigentlich gar keinen Einfluß, wo du wohnst. Entscheident ist Alter, Ausbildungsabschnitt und Einkommen. Angenommen es hat einer keinen Nebenwohnsitz, was soll dieser angeben?
Kommentar von Tim
»Warum denkt man nicht einmal zu Ende?«
Man sollte erst einmal anfangen zu denken!!!
Kommentar von Thomas Weihermüller
Hallo Rene, ich bin erst heute auf Deinen Artikel im Internet zur Zweitwohnungssteuer gestoßen — erstmal vielen Dank dafür, auch wenn meine Person dabei naturgemäß etwas mit Ironie bedacht wird. Bloß zur Klarstellung: Die Stadt Dresden hat diese Steuer nicht erfunden und wird sie (übrigens wohl zum 01.01.2006) auch nicht als erste Großstadt einführen — auf die Idee, durch mehr (Haupt-)Einwohner von den verschiedenen Verteilungsregularien von Steuermitteln zu profitieren, sind vor uns schon andere gekommen. Und ob man auch Zweitwohnungen, die nicht als »Luxus«, sondern aus beruflichen oder aus Ausbildungsgründen damit überhaupt besteuern darf, wird gegenwärtig beim Bundesverfassungsgericht geklärt (das Bundesverwaltungsgericht hat dies immerhin erlaubt).
Zur Frage, ob jemand Nachteile hat, wenn er sich in Dresden mit Hauptwohnung anmeldet, und wann er überhaupt aus melderechtlichen Gründen dazu verpflichtet ist, dies zu tun, gibt es hier ein paar Infos:
[Link führt ins Leere]
Die Stadt Dresden hat — wie alle Städte und Gemeinden in Deutschland derzeit — kein Geld. Die Ursachen dafür sind vielschichtig, angefangen von schlechter Konjunkturlage über verlorene Verteilungskämpfe bis hin zu hausgemachten Problemen. Aus diesem Grunde hat die Politik die Einführung der Zweitwohnungsteuer als eine von vielen Maßnahmen ins Spiel gebracht, um die Finanzprobleme etwas zu mildern. Das Steueramt wird diese Steuer verwalten — ausgedacht (s.o.) haben wir sie uns nicht.
Falls noch Fragen bestehen, bin ich gern für Rückfragen erreichbar.
Viele Grüße
Thomas Weihermüller
Kommentar von Markus O., TUD
anwalt.tv schreibt heute über ein wichtiges urteil des VG lüneburg:
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Keine Zweitwohnungssteuer für Studentenbude
Für eine «Studentenbude» muss keine Zweitwohnungssteuer bezahlt werden. Ist der Studierende mit seinem Hauptwohnsitz noch bei den Eltern gemeldet, dann darf die Universitätsstadt keine Steuern verlangen. Das entschied das Verwaltungsgericht Lüneburg (Az.: 5 A 118/04), berichtet die in Köln erscheinende Zeitschrift «Capital» (Ausgabe 11/2005). Voraussetzung ist, dass der Student bei den Eltern nicht tatsächlich über eine eigene Wohnung mit Küche und eigenem Bad verfügt.
Das Gericht stellte fest, dass für eine Zweitwohnung erstmal eine Erstwohnung nötig ist. In dem verhandelten Fall hatte eine Studentin gegen die Stadt Lüneburg geklagt, die von ihre Zweitwohnungssteuer verlangte. Im Hauptwohnsitz war sie in Celle gemeldet, wo sie ein Zimmer in der Wohnung der Mutter bewohnte. Die Richter entschieden für die Klägerin. Denn das Kinderzimmer sahen sie nicht als Erstwohnung der Studentin an.
Fehlerhaft war die Erhebung der Steuer den Richtern zufolge auch deshalb, weil die Stadt einen Erlass wegen Unbilligkeit hätte prüfen müssen: Die Steuer sei eine Abgabe für wirtschaftlich leistungsfähige Menschen, die sich zwei Wohnungen leisten können. Die Studentin jedoch bezieht Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Ihre Wohnung am Universitätsort ist schlichte Notwendigkeit. Dies sei offensichtlich und hätte die Stadt zu einer Überprüfung ihrer Steuerforderung drängen müssen, auch ohne einen besonderen Antrag der Studentin.
Kommentar von Thomas
Hallo, ich als direkt betroffener werde sicher nicht meinen Hauptwohnsitz nach Dresden verlagern. Nicht das Dresden mir nicht gefällt, aber ich würde mich dann nicht konform zum Einwohnermeldegesetz verhalten. Unterstützt mich die Stadt Dresden, wenn ich deswegen eine Strafe bekommen würde??? Sicher nicht.
Hat schon mal jemand gegengerechnet, wie hoch die zusätzlichen Verwaltungskosten sind, die dadurch entstehen?? Wie ich unsere Verwaltung so kenne, werden die erwarteten 770.00 € davon wohl so ziemlich wieder aufgefressen.
Vielleicht sollten wir das Steuerwesen stark vereinfachen und könnten damit ... aber das ist ein anderes Thema.
Mit der Zweitwohnsitzsteuer werden jedenfalls kaum Mehreinnahmen (nach Abzug der Kosten) für Dresden übrig bleiben, die Bürger sind verunsichert und verärgert (schliesslich muß ich aufs Einwohnermeldeamt und dort anstehen, kostet mich einen Tag Urlaub! Ich arbeite sonst, wenn das Amt gedenkt den Bürger zu empfangen), die finanzielle Not der Stadt Dresden wird damit nicht gelöst. Was fehlt, sind langfristige ernst gemeinte, tragfähig Konzepte und nicht nur Wählerstimmenfang.
Grüße
Thomas
p.s.: nicht zu verwechseln mit dem anderen Thomas
Kommentar von René
Auf das Einwohnermeldeamt mußt du unabhängig von einer Zweitwohnsitzsteuer. Ich war immer da beim Postplatz gewesen — und das ging ehrlich gesagt schnell. Ich war da maximal eine Viertel Stunde drin gewesen ...
Kommentar von Thomas Weihermüller
Bloß kurz der Hinweis, daß das in der »CAPITAL« angegebene Urteil des VG Lüneburg noch nicht rechtskräftig ist. Die Stadt Lüneburg hat Berufung eingelegt (Aktenzeichen des Berufungsvrfahrens: OVG Lüneburg, 13 LC 91/05)
Viele Grüße
der »andere« Thomas ;-)
Kommentar von Thomas
Hallo,
für mich ist es aber ein zusätzlicher Weg auf´s Einwohnermeldeamt, der sonst nicht nötig wäre.
Wenn die CDU gewählt wird und damit wie jetzt angekündigt, die Pendlerpauschale wegfällt, muß ich wieder auf´s Einwohnermeldeamt.
Ja sind den hier in Deutschland alle verrückt??
Wie erhebt die Stadt die Steuer? Wie will sie wissen, wieviel Miete ich zahle?
Was ist, wenn ich gar keine Miete zahle?
Grüße
Thomas
Kommentar von Thomas Weihermüller
Hallo Namensvetter,
zu den ernsthaften Fragen ernsthafte Antworten:
1. Ja, die Stadt wird Steuererklärungen versenden, in denen unter anderen nach der Nettokaltmiete gefragt und unter Umständen eine Kopie des Mietvertrages verlangt wird. Nichtbeantwortung — um das auch gleich klarzustellen — führt zu einer Schätzung der Miethöhe.
2. Für Wohnungen ohne vertragliche Miete wird die Steuer anhand der Miete nach Mietspiegel berechnet werden.
Viele Grüße
Thomas Weihermüller
Kommentar von Dana
Am liebsten würde ich es drauf ankommen lassen, und einfach den Nebenwohnsitz in Dresden abmelden. Nur will ich weiterhin Wohngeld für eben diese Wohnung beziehen. Die Frage ist, ob Wohngeldstelle und Ortsamt entspr. interagieren und die Daten schön abgleichen... Kennt sich jemand aus??
Grüße, Dana
Kommentar von René
Argumentativ müßte sich durch so eine Maßnahme auch das Wohngeld erhöhen. Schließlich ist das soziale Mindestabsicherung — und diese wird durch so eine Steuer auch höher ... so rein gefühlsmäßig.
Kommentar von heiko
nur zum vergleich — in neubrandenburg ist mit wirkung vom 1.1.2005 eine zweitwohnungsstuer von 8 Prozent der jährl. Mietaufwendungen zu zahlen — Studenten erhalten einen Bonus von 10 EUR/Monat, max. 200 EUR
zu thomas: wenn du keine miete zahlst, dann hat dein vermieter keine einahmen — sollte es schwarz gezahlt werden dann sind es schwarze nebeneinkünfte... ausserdem müsstest du den geschätzten geldwerten vorteil versteuern, so wie einen firmenwagen
fazit: vater staat kommt immer zu seinem geld und der bürger ist der »dumme«
Kommentar von Susanne
Also ich würde mir das überlegen mit dem mmelden.
Ich denke dann ist nämlich das Kindergeld futsch.
LG Susanne
Kommentar von René
Liebe Susanne, das hat absolut nichts mit dem Kindergeld zu tun. Siehe meine Antwort ganz oben!
Kommentar von Tina
erstmal Hallo , ich hätte mal an den Thomas W.eine Frage , ab wann tritt den die Zweitwohnsitzsteuer überhaupt in Kraft?
Von dem Zeitpunkt ab wo ich eine zweite Wohnung habe ,oder erst nach einem halben Jahr ? Und was ist wenn ich die Zweitwohnung nur 9 Monate hatte ? Vielen Dank für Antwort.
Kommentar von Thomas Weihermüller
Hallo Tina,
hat etwas gedauert mit der Antwort, aber ich gucke nur ab und zu hier vorbei ;-)
Also: Meldepflicht besteht grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug. Wenn Du eine Nebenwohnung beziehst und von vornherein (!) klar ist, daß Du nicht länger als 6 Monate dort wohnen wirst, entfällt die Meldepflicht. Stellt sich dann doch heraus, daß Du länger wohnen bleiben mußt, müßtest Du Dich »nachmelden«.
Steuerpflicht besteht vom Tag des Einzuges an. Bei »Nachmeldungen« im o.g. Sinne würde die Steuer rückwirkend vom Einzug an erhoben werden. Hast Du Dich — andersherum — zunächst auf Dauer mit Zweitwohnung angemeldet, ziehst
aber vor Ablauf von 6 Monaten doch wieder aus (aus Dresden weg !), wird die zunächst erhobene Steuer wieder zurückbezahlt.
Fazit: Bei 9 Monaten Nebenwohnung in Dresden wird auch für 9 Monate Steuer fällig.
Viele Grüße
Thomas Weihermüller
Kommentar von René
Letztendlich habe ich ein paar Sinnprobleme mit der Zweitwohnungssteuer. Und zwar wird sie als Luxussteuer betrachtet, wenn sich jemand zwei Wohnungen leisten kann. Nun die meisten Arbeiter legen sich doch aber diese Wohung zu, weil sich die Kosten für das Fahren dadurch reduzieren. Also sparen sie dadurch letztendlich. Womit ein Pendler der ständig fahren würde, ja theoretisch, sich (wenn man das »sich Fahrtkosten leisten« als Luxus bezeichnet) mehr Luxus leisten könnte.
Also ist meiner Meinung nach die Steuererhebung nicht ganz Konform mit dem eigentlichen Sinn. Ich denke mir diese Steuer wäre für Leute gedacht die sich aus Spaß Ferienwohungen halten.
Ich bin gespannt wann dann noch die Meldegesetze sich ändern, ala Bayern wo der Arbeitsplatz ist, ist die Hauptwohung und nicht mehr wo man die meiste Zeit verbringt.
Gruß
Ronny
Kommentar von Thomas Weihermüller
Hallo Ronny,
Deinen »Sinnproblemen« geht zur Zeit das Bundesverfassungsgericht nach (s.o.). Nach letzten Infos aus Karlsruhe soll noch anno 2005 eine Entscheidung fallen. Schaun mer mal.
Viele Grüße
Thomas Weihermüller
Kommentar von Vwvfg81
dann hoffen wir mal, dass dies noch vor der Einführung in manchen Städten zum 01. Jan. 2006 ist. Nur, bis das Urtail dann rechtskräftig ist dauert es ja auch noch. Ich persönlich habe mich sofort an meinem Studienort zum Hauptwohnsitz gemeldet, zwar nicht aufgrund irgendwelcher Prämien o.ä., jedoch aufgrund der Tatsache, dass ich aufgrund der Anzahl der Vorlesungen die meiste Zeit dort verbringen MUSS und demnach auch dort meinen Erstwohnsitz anmelden MUSS um Gesetzeskonform zu bleiben ;-) Sich nirgendwo zu melden ist sicher keine Lösung! Der Zweitwohnsitz ist weiterhin bei meinen Eltern. Hinsichtlich des Kindergeldes gab es bis jetzt keinerlei Probleme....
Ich denke, wenn man anfängt auf eigenen Füßen zu stehen, ist es durchaus angebracht den Erstwohnsitz an dem Ort anzumelden, wo man sich tatsächlich die meiste Zeit aufhält. Ganz gleich ob das bei notorichen Wochenendfahrern bei den Eltern sein mag oder bei unabhängigkeits-liebenden der Studienort...
Naja, ich bin jedenfalls, allein schon studienbedingt, gespannt wie das Urteil ausfallen mag.
Lob an René für diese Seite, ziemlich informativ ohne verstaubt zu wirken!!!
Kommentar von Doris
Vermutlich bin ich NICHT das Paradebeispiel. Ich habe mir in Malchow (MeckPomm) eine 200jährige Ruine gekauft, die ich mir Stück für Stück im Rahmen meiner finanziellen Möglichkeiten als Altersruhesitz ausbauen will. Vor einigen Tagen kam der Steuerbescheid zur Zweitwohnsitzsteuer. Ich habe mich hinsichtlich der Höhe fast auf meinen Allerwertesten gesetzt. Zwischenzeitlich konnte ich erruieren, dass die vom Amt geschätzte Jahresrohmiete einen Bezug zur Realität vermissen lässt. Einen Mietspiegel für Malchow gibt es nicht. Der angesetzte Wert wird nach Aussagen des dortigen Grundeigentümerverbandes noch nicht einmal für Grundstücke erreicht, die einen eigenen Seezugang haben. Konsequenz: ich werde Widerspruch einlegen! Mein Tipp für ähnlich gelagerte Fälle: Unbedingt den Mietspiegel prüfen bzw. Informationen zur Bezugsgröße »Jahresrohmiete« einholen!
Kommentar von Fritz
Ich erinnere gut, dass in den 68er-Zeiten die Gemeinden bloss keine Studenten mit erstem Wohnsitz haben wollten. Da drohten ja Sozialhilfefälle auf die Gemeinden zuzukommen und besonderes Wahlverhalten! Man durfte gar nicht den ersten Wohnsitz an den Studienort legen.
Warum zahlen Studenten klaglos oder melden sich um trotz großer finanzieller Nachteile?? Da drehen die Gemeinden an der falschen Stelle statt richtig zu sparen und ihre lokale Wirtschaft in Gang zu bringen und neue Arbeitgeber anzuwerben. Und es ist typisch Deutsch: bestrafen statt belohnen. Es gibt genügend Orte, wo es ja auch so funktioniert.
Es geht nun auf die Kleinen was ursprünglich mal die Luxussteuer für die Reichen auf Sylt war. Studenten und Berufstätige tragen doch sowieso vielfältig zum Steueraufkommen bei durch lokalen Konsum. Und lasst Euch nicht manipulieren: nirgendwo werden einwohnerbezogen individuell die Dienste verrechnet, weder beim Theater noch bei Oper oder Schwimmbad. Dann könnten ja alle Nichtnutzer auch ihre Anteile zurückverlangen. Schade, dass Studierende so unpolitisch und brav sind. Bei den nächsten Gemeinderatswahlen müsste es aber einen Rutsch geben zugunsten der Partei, die diesen Quatsch abschafft.
Kommentar von C. Lemke
Schaut euch mal dieses Urteil an, vielleicht hilft's ja dem einen oder anderen:
http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0550020040000345%20B
Kurzfassung:
Es liegt auf der Hand und ist offenkundig, dass bei der Mehrzahl der Studenten das Vorhalten einer zweiten Wohnung am Standort der Universität nicht Ausdruck einer besonderen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist, was die Erhebung der Zweitwohnungssteuer als Aufwandsteuer rechtfertigt.
Bezieht beispielsweise ein Student, der eine Zweitwohnung am Universitätsstandort Lüneburg unterhält, Leistungen nach dem BAföG und finanziert damit sein Studium und die Miete seiner weiteren Wohnung, so ist offensichtlich, dass von einer besonderen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit keine Rede sein kann. In diesen Fällen drängt sich die Prüfung, ob die Festsetzung der Zweitwohnungssteuern nach Lage des Falles unbillig ist, auch ohne ausdrücklichen Antrag auf. Dass dies auch aus Rechtsgründen zu einer Befreiung von der Steuerpflicht führen kann, hat des Finanzgericht Bremen in seinem Urteil vom 1. Februar 2000 (AZ: 299283 K 2, KStZ 2000, 171(173)) damit begründet, dass „aus dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG zwingend abzuleiten (sei), dass Studenten, die Leistungen nach dem BAföG erhalten, von der Zahlung der Zweitwohnungssteuer generell befreit sein“ müssten.
MfG
Kommentar von Mario
@fritz
hast schon recht, aber die Studenten, die sich hier nicht hauptwohnsitzlich gemeldet haben, können ja bei der nächsten Wahl gar nicht wählen :) , was mach' ma denn da nu?
Kommentar von Sebastian
Hallo an alle. Ich hab da auch mal einige Fragen:
wie sieht's eigentlich mit einer WG aus? Ich wohne mit zwei weiteren Leuten in einer Gemeinschaftswohnung. Da unsere Zimmer unterschiedlich groß sind, zahlen wir auch unterschiedliche Kaltmietbeträge. Darf ich jetzt demnächst einen Beamten erwarten, der nachmessen kommt, ob mein Zimmer auch den geforderten Maßen entspricht? Wie siehts mit gemeinsam genutzten Räumen aus?
Bisher habe ich meinen Hauptwohnsitz nicht umgemeldet, da mir dadurch Vorteile entstehen (so denke ich zumindest.)
So bin ich zum Beispiel der Meinung, daß ich über meine Familie hausratsversichert bin, was wegfiele, wenn ich offiziell ausziehe und ich mich selbst versichern müßte. Ist das richtig?
Weiterhin bin ich noch familienversichert bez. Krankenkasse. Was sagen die eigentlich dazu, wenn ich meinen Hauptwohnsitz verlege?
So wie es aussieht, werden wohl mal wieder unsere armen Bafög Empfänger befreit werden. (Sie sind ja sogar zu arm zum GEZ- zahlen) Nur mal so nebenbei: Ein Kommilitone von mir hat im Schnitt fast 200EUR mehr als ich im Monat zur Verfügung. Warum sollten ausgerechntet diejenigen schon wieder bevorteilt werden und mich trifft wieder einmal die volle Härte des Gesetzes? Da krieg ja schon wieder Sodbrennen.
Bin gespannt, wie sich das Kasperletheater weiterentwickelt und möchte nicht wissen, welche Unmengen an Steuergeldern bez. Gerichtskosten , etc. bereits entstanden sind. Daß das unsere völlig überarbeiteten Ämter überhaupt bewältigen können. Wahrscheinlich wurde gleich mal ein ganzer Stab an Mitarbeitern eingestellt, um diesen Mehraufwand überhaupt bewältigen zu können.
Ein Prosit auf eine schlanke Regierung und ein einfaches Besteuerungssystem.
Bildung und Forschung haben in Deutschland da wohl wie so oft wieder einmal Vorfahrt? Uns Studenten werden demnächst ja schon Studiengebühren ins Haus flattern. Da sind die läppischen Zweitwohnsitzluxussteuern ja Peanuts dagegen. Also was regen wir uns eigentlich auf?
Wenn mir das ganze Trara zu bunt wird, bleibt mir ja immer noch das Aulsand. Es gibt da einige Länder (Schweden, Norwegen, Australien) die durchaus an gebildeten Personen interessiert sind und die Abwanderung elitärer Kräfte aus Deutschland ist beileibe nicht von der Hand zu weisen.
Zurück bleibt ein sich selbst verwaltendes Mittelklasseland. Aber tröstet Euch: Wenn die Grünen die unbegrenzten Autobahnen nicht abschaffen, werde zumindest ich wenigstens für dieses Gefühl der Freiheit ab und zu mal in Deutschland vorbeischauen.
MFG, Sebastian
Kommentar von Sebastian
Ergänzung:
noch mal zum WG- Problem:
Mein Kumpel hat bereits seinen Hauptwohnsitz hier und ich wohne als Nebenwohnsitz in der WG, genauso wie der Dritte im Bunde.
Also wird wohl nix aus gemeinsam berappen und intern klären. Freue mich demzufolge (wahrscheinlich) schon auf die Schätzung meiner Kaltmiete?
Kommentar von René
Zum WG-Problem: bei Haupt-/Nebenmieter sehe ich kein Problem, denn es gibt einen Untermietvertrag. Anders dürfte das bei drei Hauptmietern sein, diese teilen meist ihre Miete untereinander auf.
Zur Hausrautversicherung: die sollte kein großes Problem sein, die fangen bei etwa 35 Euro im Jahr an (dafür ZWS berappen?)
Der Krankenkasse ist das egal. Der interessiert dein Ausbildungsstand, deine Einkünfte und dein Alter (siehe der zweite Kommentar).
Mit der GEZ hat die Wohnsitzfrage nix zu tun (ich verweise zu meiner FAQ zu GEZ-Sozialbefreiung
Wahrscheinlich wurde gleich mal ein ganzer Stab an Mitarbeitern eingestellt, um diesen Mehraufwand überhaupt bewältigen zu können.
Wunderbar, neue 1-Euro-Jobs!
Zur Zweitwohnsitzsteuer: ich habe nichts grundsätzlich dagegen! Es sollte allerdings NUR als Luxussteuer wirken — und das ist der Kritikpunkt.
Kommentar von Thiemo
Hallo,
danke für die informative Webseite. Ich bin nach Magdeburg gezogen, um hier Wirtschaftswissenschaften zu studieren. Mit meinem Abitur bin ich bei Universitäten wie z.B. Mannheim genommen worden, die wohl einen besseren Ruf als MD haben.
Nun ich mache mir zur Zeit Gedanken, ob ich meinen Erstwohnsitz hier in MD anmelden soll oder nicht. An für sich halte ich es moralisch schon bedenklich, dass eine Stadt so versucht die Solidarität der Geberländer des Finanzausgleiches auf eine solche schamvolle Art versuchen auszunutzen. Die Institution des Länderfinanzausgleichs wird so noch stärker in Frage gestellt, als er nicht ohnehin schon ist.
Ich selbst bin kein Bafög Empfänger, möchte aber auch nicht einsehen, dass wie es ja doch scheint, die Zweitwohnsitzsteuer um den Passus erweitert wird, dass sie nur von entsprechend bemittelten bezahlt werden muss.
Ich sehe mich nicht als besonders bemittelt — ich erhalte einen monatlichen Betrag von meinem Vater (der Bafög Hauptsatz), von dem ich leben und hausieren muss. Wie sollte ich mir da eine Zweitwohnsitzsteuer leisten können? Meine finanzielle Situation ist nicht anders, als die eines jeden Bafög Empfängers?
Welches Verhalten könnt ihr mir empfehlen? Soll ich hier den Zweitwohnsitz anmelden und dann gegen die Steuer »rebellieren«? Ich halte das für moralisch wichtig, da ich wie gesagt dieses System des ausnutzens der Solidarität nicht unterstützen kann...
Wenn ja, wie würde eine effektive »Rebellion« aussehen, bzw. wie sieht die Prozedur zur Eintreibung dieser Steuer genau aus? Muss ich beim Einwohnermeldeamt meine Kontonummer gleich angeben?
Eine andere Frage: ich werde hier zum Großteil nur während des Semesters leben — das sind so etwa 3-4 Monate. Kann ich denn meinen Zweitwohnsitz immer wieder an- und abmelden? Die Miete würde ich für die Zeit, in der ich dann zu Hause bin natürlich weiter zahlen, da ich das Zimmer im Wohnheim nicht aufgeben möchte — aber wenn schon Zweitwohnsitzsteuer, dann sollte diese doch auch nur dann gezahlt werden, wenn ich meine Zweitwohnung bzw. das Zimmer auch nutze?
Habt ihr dazu irgendwelche Vorschläge, Tipps oder Hinweise`?
Vielen dank und viele Grüße
Thiemo
Kommentar von René
@Thiemo: das Bundesverfassungsgericht klärt, ob es prinzipiell zulässig ist. Wie schon mehrfach erklärt: es ist eine Luxussteuer. Und Luxus ist es weder für Studenten, noch für Arbeiten, wenn sie aufgrund ihrer Tätigkeit eine zweite Unterkunft benötigen.
Wenn du dagegen vorgehst, sollten die Argumente niemals von einer Wahlmöglichkeit ausgehen. Du hast die Wahl, wo du leben möchest — daraus ergibt sich die Pflicht, wie du dich meldest!
Zur zwischenzeitlichen Abmeldung aus der Dresdner Satzung:
Eine Wohnung verliert die Eigenschaft einer Zweitwohnung nicht dadurch, dass ihr Inhaber/ihre Inhaber/in sie zeitweilig zu anderen als den vorgenannten Zwecken nutzt.
Kommentar von Carsten
Hi ihr,
nachdem ich gestern Post von der Stadt Nürnberg bekommen habe, wurde ich durch google auf diesen Thread aufmerksam.
Ich bin kein Student, arbeite aber schon seit ein paar Jahren Tageweise in Nürnberg. Hier habe ich mich damals mit Zweitwohnsitz angemeldet.
Nun sagt o.g. Schreiben aus, dass im Oktober 2004 die Stadt Nürnberg beschlossen hat, ab dem 01.01.2005 die Zweitwohnsitzsteuer zu erheben. Dies wurde im November 2004 im Amtsblatt bekanntgegeben, steht ebenso im Schreiben.
Wie ist da jetzt der Fall, dass ich genau ein Jahr nach Beschluss von dieser Steuer erfahre und somit Rückwirkend diese bezahlen soll?
Wenn die Stadt mich gleich im vergangenen Jahr informiert hätte, hätte ich den Hauptsitz noch nach Nürnberg verlegen können, um diesem Blödsinn zu entgehen.
mfg
Carsten
Kommentar von Matthias
> Wie ist da jetzt der Fall, dass ich genau ein Jahr nach Beschluss von dieser Steuer erfahre
> und somit Rückwirkend diese bezahlen soll?
Warum solltest Du da nicht rückwirkend zahlen müssen? »Tschuldigung, ich wusste nicht, dass Autodiebstahl verboten ist, also kann ich auch nicht bestraft werden...«
Wie heisst es doch so schön: »Unwissenheit schützt vor Strafe nicht«
> Wenn die Stadt mich gleich im vergangenen Jahr informiert hätte
Muss die Stadt Dich auch über andere Dinge informieren? *kopfschüttel*
Kommentar von René
In bestimmten Dingen muß die Stadt / der Staat dich persönlich informieren. Das beste Beispiel sind Wahlbenachrichtigungen.
Kommentar von Matthias
Trotzdem erfährt man vorher, DASS gewählt wird.
Kommentar von Carsten
@Matthias: Ist mir schon klar, »Unwissenheit schützt vor Strafe nicht«.
Wenn die Stadt aber jetzt fleissig Briefe an diese Bewohnergruppe rausschickt, hätte sie das im letzten Jahr auch schon machen können. Sie gewinnt nicht gerade Sympathiepunkte damit.
Kommentar von Thomas
Hi,
folgendes habe ich in der Capital Heft 22/2005 Seite113 gefunden. Ich zitiere:
Zweifel wachsen — Immer mehr Städte wollen ihre Kasse durch Abgaben für Zweitwohnungsbesitzer aufbessern. Mit dem verschärften Zugriff der Kommunen wachsen aber auch die rechtlichen Zweifel an dieser Praxis.
So muss der Bundesfinanzhof demnächst entscheiden, ob der Obolus auch von Bürgern gefordert werden darf, die berufsbedingt eine zweite Wohnung am Arbeitsort unterhalten (II R 10/03).
Abwehrstrategie. Steuerzahler mit doppelter Haushaltsführung sollten unter Hinweis auf dieses Verfahren ihren Bescheid über Zweitwohnungsteuer anfechten. Gleichzeitig können sie auf zwei Verfassungsbeschwerden verweisen (1 BvR 1232/00; 1 BvR 2627/03). Wer seinen Hauptwohnsitz am Arbeitsort anmeldet, spart zwar die Zweitwohnungsteuer, muss aber unter Umständen auf Nachteile in der Einkommensteuer gefasst sein. So könnte das Finanzamt etwa Probleme bei der Anerkennung der doppelten Haushaltsführung machen.
Grüße
Thomas
Kommentar von Matthias (ein anderer)
Was ist eigentlich mit dem vom Thomas Weihermüller am 26.05.2005 angesprochenen Berufungsverfahren (OVG Lüneburg, 13 LC 91/05) zum Urteil des VG Lüneburg? Da ging es doch darum, ob Studenten Zweitwohnungssteuer zahlen müssen oder nicht, wenn sie die Hauptwohnung bei ihren Eltern haben und dort nur ein Zimmer besitzen. Gibt es da was neues? Ich dachte das Urteil soll noch dieses Jahr kommen?
Kommentar von Marko
Mal ehrlich, wie wollt ihr euch denn mit hilfe der Wahl gegen die Zweitwohnungssteuer wehren, wenn ihr Zweitwohnungsbesitzer seit, dann dürft ihr in der Stad doch nich wählen, und wenn ihr den Hauptwohnsitz dort habt, dann iss euch eigentlich egal, weil ihr sie nich zahlen müsst, sind schon ganz schön gewiefte Hunde, das muß man zugeben.
Also mich würd jetzt auch mal interessiern, wo ich nen schwarz auf weiß schreiben hab, ob ich nun als Student blechen muß oder nich!
Kommentar von Tobias
hi, was kann mir denn schlimmstenfalls passieren wenn ich mich abmelde un trotzdem noch in dd wohne? das mit dem ummelden kommt für mich nicht in frage, da ich auch nicht den überwiegenden Teil des Jahre in DD bin. Zahlen kann ich aber auch nicht, weil ich schon so kaum über die Runden komme ....
Wenn ich allein sehe wieviel Geld sinnlos für Stadtmöblierung oder Straßenbeleuchtung vergeudet wird, dann frage ich mich ob es nicht andere Möglichkeiten gibt Geld zu sparen....
Kommentar von Andi
Hallo, kann mir jemand sagen, wie das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu werten ist? Die ZWS diskriminiere die grundgesetzlich geschützte Ehe und ist deshalb für Verheiratete verfassungswidrig. Schön, dass ich mittlerweile verheiratet bin, aber mich beträfe es noch für ein paar Monate aus meiner ledigen (wenn auch nicht wirklich Junggesellen-) Zeit. Ich bin als Bundeswehrsoldat nach Köln versetzt (=befohlen) worden und soll(te) hier ZWS bezahlen. Das Urteil des BVG hilft mir zwar ein großes Stück weiter, aber aus solidargemeinschaftlicher Sicht ist es kein großer Wurf. Denn mich stört, dass in erster Linie die Ehe geschützt werden soll und nicht vordergründig das ehrliche Arbeiten, was viel richtiger und wichtiger wäre. Vater Staat verlangt von uns Mobilität und die Bereitschaft, auch weit entfernte Arbeit anzunehmen, und auf kommunaler Ebene wird man hintenrum dafür bestraft. Jede Zweitwohnung aus rein beruflichen (und berufvorbereitenden) Gründen müsste daher steuerfrei sein, aber das hat das BVG nicht gesagt, oder?
Kommentar von Kölner
Hallo Kollegen,
sitze gerade vor der Zweitwohnsitzsteuererklärung und grüble wie ich mich verhalten soll.
Mein Fall:
Ich komme ursprünglich aus Bonn (Erstwohnsitz bei Eltern) und habe bis Herbst 2004 in Köln studiert. Zunächst habe ich dort meinen Zweitwohnsitz in einer WG gehabt, im Frühjahr 2004 bin ich zu meiner Freundin in die Wohnung gezogen (beide Hauptmieter). Seit Januar habe ich nun einen Arbeitsplatz in Bonn, und wegen der Pendlerpauschale hab ich dann auch meinen Erstwohnsitz in Köln angemeldet (leider erst im März, vorher habe ich nicht geschafft). Theoretisch müsste ich nun für Januar u. Februar (aber nicht März?) Zweitwohnsitzsteuer abführen. Genauso wenig wie für alle anderen hier war Luxus der Grund für 2 Wohnsitze, immerhin war ich Student bzw. knapp ein halbes Jahr arbeitslos zwischen Abgabe Diplomarbeit und Job. Ich sehe es daher nicht ein diese Steuer zu zahlen.
Was tun?
Könnte ich mich auf den Standpunkt stellen, dass ich bereits nach Beendigung meines Studiums in Köln meinen Erstwohnsitz dort hatte und des einfach nur versäumt habe mich rechtzeitig umzumelden? Schließlich gilt ja nicht die Meldung sondern der Ort, in dem man sich überwiegend aufhält.
Könnte ich mit dem Verweis dass ich bei meinen Eltern nur ein „Kinderzimmer“ habe auf den Standpunkt stellen, dass die Zweitwohnung (ähnlich wie in dem nicht rechtskräftigen Urteil) als solche nicht steuerpflichtig zu behandeln ist?
Wie fülle ich den Bogen aus um Zeit zu gewinnen bis die schwebenden Verfahren abgeschlossen sind auf die ich mich in Zukunft dann berufen könnte?
Würde bei mir nur die Hälfte der Kaltmiete als Berechnungsgrundlage gelten da ich ja mit meiner Freundin die Wohnung teile?
Auch wenn es in meinem Fall nur um eine geringe Summe geht, ich fühle mich ziemlich verarscht und möchte mich nicht abzocken lassen. Weiterhin teile ich keinesfalls die Meinung, dass in diesem Fall der Grundsatz „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ gilt. Es ist völlig realitätsfremd anzunehmen, dass man sich alle paar Wochen informieren muss ob nicht irgendeine Steuer auf einen zu kommt der man vorbeugen müsste. Köln hat bewusst die Bürger reingelegt indem es den meisten Zweitwohnsitzinhaber erst durch die Zustellung des Steuerbescheids (8 Monate nach Einführung) informiert hat, auch wenn das rechtlich vielleicht nicht zu beanstanden ist.
<Sarkasmus>
Vielleicht flattert mir ja bald noch ein Bescheid über ein Studiumssteuer über 10% der anteiligen Prüfungskosten ins Haus, die alle 5 Jahre fällig ist und im Amtsblatt von 1999 bekannt gegeben wurde.
</Sarkasmus>
Danke im Vorfeld für Anregungen.
Kommentar von Sebastian
Hallo Herr Weihermüller,
da nun die Lage ernst wird (in 6 Wochen soll die Satzung zur Zweitwohnsitzsteuer rechtsgültig werden), frage ich mal direkt.
Sie haben gesagt, das Urteil von Lüneburg zur Klage einer Studentin sei noch nicht rechtsgültig, und es sei noch ein Urteil aus Karlsruhe (ich nehme an vom BVG) dieses Jahr zu erwarten.
Ein Urteil aus Karlsruhe am 11.10. ließ sich lediglich über die Situation bei Verheirateten aus, äußerte sich aber nicht zur Sachlage bei Studenten. Muss das Finanzamt nun im Einzelnen prüfen, ob ein Bürger mit Zweitwohnsitz in einer Stadt zur ZW-Steuer veranlagt werden kann?
Können Sie sagen, wie die rechtliche Lage zur Zeit aussieht und es ein Urteil gibt, dass sich eindeutig zur ZW-Steuerpflicht bei Studenten äußert.
Ich würde doch gerne wissen, ob mir anfang nächsten Jahres nun ein solcher Bescheid ins Haus weht, und ob ich eine Möglichkeit zum Widerspruch habe (z.B. mit dem Lüneburger Argument, dass mein Hauptwohnsitz keine Wohnung im Eigentlichen Sinne — ohne eigene Küche oder Bad — ist, und dass deshalb keine Zw-Steuer verlangt werden kann).
Ein großes Danke an den Verfasser dieser Seite! Es gibt leidergottes ansonsten wenig Möglichkeiten, sich zu diesem Thema auch für Nicht-Juristen verständlichen Rat zu holen.
MfG
Sebastian
Kommentar von Thomas Weihermüller
Sorry, daß ich mich ziemlich lange nicht an der Diskussion beteiligt habe ... Ich will dies nachholen und zumindest kurz die aktuelle Rechtssituation reflektieren:
1. Das Bundesverfassungsericht hat entschieden: Zweitwohnungssteuer für verheiratete Berufspendler ist verfassungswidrig, wenn die gemeinsame Hauptwohnung der Eheleute außerhalb der Stadt liegt. Das BVerfG hat aber genauso deutlich gesagt, daß die Zeitwohnungssteuer für unverheiratete Berufspendler (und damit wohl auch für Azubis und Studenten) zulässig ist. Für Interessenten:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/frames/rs20051011_1bvr123200
2. Auf eine konkrete Frage von Sebastian eine konkrete Antwort: Auch Studenten ohne eigenes Einkommen und Vermögen sind von der Steuer nicht ausgenommen. Nach Einschätzung des Bundesfinanzhofes sind die Abgaben so gering, dass dadurch die wirtschaftliche Existenz der Studenten nicht gefährdet wird. Oftmals besteht zudem die Möglichkeit, der Abgabe durch eine Änderung von Erst- und Zweitwohnsitz zu entgehen (Urteil des Bundesfinanzhofes, Az.: II B 50/04).
3. Eine Entscheidung des OVG Lüneburg in der Sache 13 LC 91/05 (zu dem hier auf dieser Seite wiederholt erwähnten Urteil des VG Lüneburg) gibt es noch nicht. Die Richter werden sicher erst den Spruch aus Karlsruhe abgewartet haben.
4. Für den Vollzug der Dresdner Satzung gibt es jetzt ein Hinweiblatt (eine Art »FAQ«) online:
http://www.dresden.de/pdf/infoblaetter/Handzettel_Info_Zweitwohnungssteuer.pdf
5. Zu dem Posting von Tobias: Nach gängiger Rechtssprechung muß (!) die Stadt sich etwas einfallen lassen, um auch diejenigen Zweitwohner zu ermitteln, die sich — pflichtwidrig — einfach nicht anmelden. Diese Rechtssprechung wird auch in Dresden beachtet werden — wenn ich dies mal in aller Zurückhaltung mitteilen darf.
Soweit erstmal — MfG — Thomas Weihermüller
Kommentar von Matthias (ein anderer)
Lieber Herr Weihermüller,
ich finde nicht, dass die Abgaben so gering sind, dass dadurch meine wirtschaftliche Existenz nicht gefährdet ist, schließlich bekomme ich nicht umsonst Bafög. Zudem wird sich das Bafög auch nicht um die Zweitwohnungssteuer erhöhen (ich werde diesbezüglich nochmal beim Studentenwerk nachfragen). Ich frage mich, wieso Studenten überhaupt zu der Steuer herangezogen werden, wo diese doch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit abschöpfen soll. Ein Student besitzt diese Leistungsfähigkeit jedoch nicht! Zudem trifft die Steuer vor allem Studenten in voller Härte (obwohl sie sich die Steuer am wenigsten leisten können) während Arbeitnehmer sie von der Einkommenssteuer absetzen können und damit effektiv auch weniger Zweitwohnungssteuer zahlen.
Ich verstehe auch nicht, wieso die Mitarbeiter des Meldeamtes und auch Sie zum Begehen einer Ordnungswiedrigkeit aufrufen. Es ist klar geregelt, dass der Hauptwohnsitz sich dort befindet, wo man sich am meisten aufhält — und dies ist nun einmal bei allen die hier ihren Zweitwohnsitz haben nicht Dresden! Ich frage mich daher, wo denn die Möglichkeit besteht, »der Abgabe durch eine Änderung von Erst- und Zweitwohnsitz zu entgehen«. Zudem wird man von den Mitarbeitern des Meldeamtes geradezu genötigt, hier in Dresden seinen Hauptwohnsitz anzumelden, obwohl sie ganz genau wissen, dass man damit eine Ordnungswiedrigkeit begehen würde. Da ist es doch legitim die gleiche Ordnungswiedrigkeit zu begehen und sich überhaupt nicht in Dresden anzumelden und damit allen Ärger aus dem Weg gehen zumal es für die Stadt unmöglich ist, einen Steuersünder zu ermitteln, der zur Untermiete in einer WG wohnt und nirgends seine Adresse angegeben hat.
Kommentar von René
Hallo Matthias,
Thomas Weihermüller gibt lediglich die Meinung der Rechtssprechung wieder. Die Fragen solltest du an die besser an die jeweiligen Richter stellen.
Mich persönlich stört auch ein wenig, daß bei der Steuer zu sehr die Meldegeschichte mit reingezogen wird. Ich würde mir in der Hinsicht auch gerne ein Grundsatzurteil wünschen, in der diese Frage geklärt wird. Schließlich werden die Meldegesetze auf Landesebene erlassen — und die ZWS auf Kommunalebene.
Aber eins sollte bitte in dieser Diskussion nicht vergessen werden: es gibt mit Sicherheit auch viele Studenten, die durch die Ummeldung diese Ordnungswidrigkeit nicht mehr begehen!
Kommentar von Raik
Hallo,
ich wohne in einem Wohnheim in Dresden und habe gehört, dass Wohnheimbewohner mit Zweitwohnsitz in DD keine ZWS bezahlen sollen, ist das richtig?
Vielen Dank für Eure Antworten und nen großes Lob an René.
Raik
Kommentar von René
Achtung: Vielen Dank für euer Interesse zu diesem Thema. Da dieser Beitrag nun langsam unübersichtlich wird — und die Fragen zu dieser Steuer zunehmen (ich sehe auch die Suchstatistiken auf meiner Seite), habe ich eine extra-Seite angelegt. Diese trägt den einfachen Namen:
Dort habe ich das Thema noch einmal komplett aufbereitet — und mit einem speziellen Forum versehen.
Kommentar von heiko
mal ein anderer blickwinkel -> in den usa sind ca. 50% derjenigen die ein boot haben auch auf dem boot lebend — in frankreich oder in NL gibts das auch — es sind die sog. boatpeople, die sich witterungsbedingt in den usa im winter gen süden bewegen um dort jobs anzunehmen und im sommer wieder nordwärts ziehen — kein mensch käme auf die idee diese wohnung (das boot) zu besteuern, im gegenteil, man ist froh diese menschen zu haben, denn sie bilden ein arbeitskräftepotential
hier in Dt. ist zu erkennen, dass es eine neidsteuerdebatte ist — aus unserer zerissenen geschichte heraus kommt auch hier wieder ein flickenteppich zustande
idealerweise sollten a l l e steuern verringert werden und neue eigentlich nicht eingeführt werden — da aber das geschrei nach infrastruktur (kindergärten, ganztagsschulen,...) immer wieder aufflammt, und der staat sich zu gerne in der pflicht sieht, kommt auch eine geldknappheit zu tage — logische konsequenz: es gibt neue steuern
die einzige möglichkeit ist: man geht man auf die strasse und sucht gleichgesinnte, um es zu ändern — auswandern wäre nicht ganz fair, denn man hat ja die (aus)bildung in anspruch genommen und sollte sie zumindest teilweise an die gesellschaft zurückzahlen...
Kommentar von Matthias (ein anderer)
Hallo René,
Thomas Weihermüller arbeitet doch für das Dresdener Steueramt und ist damit auch für die Ausgestaltung der Zweitwohnungssteuer hier in Dresden mitverantwortlich. Man hätte die Studenten aus der Zweitwohnungssteuer ohne weiteres herausnehmen bzw. einen ermäßigten Satz festlegen können. Dies will man jedoch nicht, da man die Studenten durch die Steuer dazu bewegen möchte in Dresden den Hauptwohnsitz anzumelden (=Mehreinnahmen für Dresden zu Lasten der Heimatgemeinde). Einen Zuwachs an Einwohnern kann Dresden nur duch die Studenten erhalten, da Arbeitnehmer aufgrund der Absetzungsmöglichkeit der Zweitwohnung und der Steuer definitiv nicht den Hauptwohnsitz nach Dresden verlagern werden. Ich finde es einfach ungerecht, dass die Stadt Dresden die Haushaltssanierung auf den Rücken der Studenten austrägt.
Kommentar von René
Zum Herausnehmen der Studenten hat sich das Bundesverfassungsgericht schon geäußert — und das sah wiederum einen Widerspruch zum Gleichheitsgrundsatz.
Was aber sinnvoller wäre, die Steuer an die Leistungsfähigkeit zu koppeln — ich vermute nur, daß dann auch wieder irgendein hohes Gericht eine Gleichheit zu einer Bundessteuer (Einkommenssteuer) sieht.
Aber man könnte es wie in Pirna machen, wo es einen speziellen Tarif für Studenten gibt, der verhältnismäßg günstig klingt.
Kommentar von Matthias (ein anderer)
@ Raik:
Die Antwort findest du in dem Hinweisblatt von Herrn Weihermüller (http://www.dresden.de/pdf/infoblaetter/Handzettel_Info_Zweitwohnungssteuer.pdf)
Wenn ich das richtig interpretiert habe, müssen alle in Wohnheimen mit abgetrennten Wohnungen (also die sanierten WH)zahlen und in Wohnheimen mit Küche und Bad auf dem Flur (also die unsanierten) nicht.
Kommentar von Matthias (ein anderer)
@René:
hast du das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes irgendwo?
Im Urteil des VG Lüneburg steht, dass es im Ermessen der Stadt liegt und dass sie sogar prüfen muss, ob eine Ermäßigung oder Befreiung für Studenten in Betracht kommt. Ich bin auf jeden Fall auf das Urteil des OVG Lüneburg gespannt.
Kommentar von René
@Matthias: siehe die letzte Antwort von Thomas, Punkt 2.
- können wir die Diskussion ggf. im Forum zur ZWS weiterführen — hier wird es langsam unübersichtlich
Kommentar von gf
Hallo!
Meine Frage, eine auch nur annähernde Beantwortung, fand ich in den dialogen seit 2001 nicht.
Ich wohne und arbeite in M..
Ich habe das Elternhaus geerbt (gerade) in B. Das Haus soll nicht weitervermietet werden, bis es mein Sohn nutzen kann (2007).
Beide Städte erheben ZWS. Muß ich für das Haus ZWS zahlen, wenn ich keinen 2. Wohnsitz gemeldet habe?
Aber die Stadt B. erhebt auch ZWS von den »Datschenbesitzern«, die auch nicht in B. gemeldet sind, aber Eigentum an dem Grundstück haben oder Pacht/Miete zahlen.
Kommentar von René
Hinweis: ich habe die Kommentare ins ZWS-Forum übernommen — und da inhaltlich etwas sortiert.
Kommentar von Michel
Ich frage mich was ist so schlimm den Hauptwohnsitz in der Stadt zu haben wo mann Studiert. Da ist mann doch sowieso den ganzen Tag. Von der Finanziellen Seite her ist es doch auch zum Vorteil für Studenten. ODER...
Kommentar von Matthias
Eben nicht für alle (Stichwort Kindergeld, Versicherungen, Steuern etc.)
Kommentar von Paul Oberpaul
Das geht ja noch tiefer.
Angenommen ein Ehepaar, eine Person mit bislang Zweitwohnsitz in Dresden. Melde ich mich nun in DD mit Erstwohnsitz an, so fürchte ich auch, daß künftig steuermässig das Splitting entfälltund das Finanzamt mich als dauernd getrennt lebend einstuft. Verschiede Versicherungen müssen dadurch auch doppelt angelegt werden. In DD muss ja bereits Gebühr für Niederschlagswasser, das in die Kanalisation einläuft, entrichtet werden . Zu Napoleons Zeiten war eine Fenstersteuer fällig, war das Fenster zur Strasse.Da hat man eben ein Fenster an die Wand gemalt. Sollte man sich in Dresden auch überlegen.
Kommentar von D.
Als geborener Dresdner studiere ich in einer anderen Stadt, welche aber bewußt keine Zweitwohnungssteuer erhebt. Bisher habe ich aus verschiedenen Gründen meinen Erstwohnsitz in DD behalten. Aus Solidarität mit den auswärtigen Studenten, die nun in Dresden zweitwohnungssteuerpflichtig werden, überlege ich mir, ob ich mich nicht aus Dresden abmelde...
Kommentar von Christin
Hallo, kann mir jemand sagen, ob die Stadt Essen. Rückwirkend Steuern erheben kann. In meinem Fall wurde zum 01.01.2003 eine Zweitwohnsitzsteuer beschlossen. (Was ich garnicht mitbekam, weil ich nun mal nicht ständig Amtsblätter lese) Jetzt kommen die und ich soll ein Steuererklärung machen. Hat die Stadt nicht auch ein Informationpflicht. Schließlich bekomme ich auch Wahlbenachrichtigung etc. oder Formulare für die Einkommenssteuererklärung wenn ich veranlagt werde. Bin jetzt aus dieser Nebenwohnung ausgezogen und hab ihnen den Gefallen getan die Neben- zur Hauptwohnung gemacht. Da hab ich wohl schlafende Hunde geweckt?
Kommentar von Petra L.
Mich interessiert, unabhängig von der Verfassungsmäßigkeit der Zweitwohnsitzsteuer, die konkrete Situation in Dresden: Eine Studentin ist mit Hauptwohnitz in Dresden bei den Eltern gemeldet, hat aber, weil in Uninähe gelegen, eine eigene kleine Wohnung (Zweitwohnsitz), allerdings ebenfalls in Dresden. Sinn und Zweck der Zweitwohnsitzsteuer ist, fehlende Schlüsselzuweisungen, die eine Stadt nur für Einwohner mit Hauptwohnsitz erhält, auf anderem Wege zu kompensieren. Im vorliegenden Fall tritt die Zweitwohnsitzsteuer aber auch ein; und Dresden vereinnahmt zweimal: Schlüsselzuweisungen FÜR die Studentin mit Hauptwohnsitz bei den Eltern UND Zweitwohnsitzsteuer VON der Studentin aufgrund ihrer Nebenwohnung. Der Sinn dieser Steuer schlägt hier um in Bereicherung auf Kosten von wirtschaftlich schwachen Studenten. DAS ist politisch gewollt???? Fragende Grüße Petra
Kommentar von Matthias
Dass man über die ZWS diskutieren kann ist klar. Aber als Studentin, die sich trotz des Elternhauses in DD eine eigene Wohnung nimmt würde ich definitiv *nicht* als »wirtschaftlich schwach« bezeichnen.
Kommentar von René
Man sollte immer den Umstand mit beachten:
- Es gibt auch Zimmer in elterlichen Wohnungen, die nur Durchgangszimmer sind und absolut klein.
- Es gibt auch Gegendenden in Dresden, bei denen braucht man wesentlich mehr Zeit am Tag zum Pendeln, als wenn jemand direkt an der S1 oder einer RB-Linie wohnt. Sozusagen: Where the Streets have no Tram.
Aber das sind dann denke ich die Ausnahmefälle.
Kommentar von uta
Das mit dem Kindergeld und dem Haupt- bzw. Nebenwohnsitz ist eine ganz besonders delikate Sache!
Man nehme an, der Sohn studiert in einer der großen Unistädte, die ganz scharf darauf sind, Studenten als Einwohner zu bekommen, da ja so das Stadtsäckchen gefüllt werden kann. Er meldet sich auch treu und brav um und fährt am Wochenende und zu den Semesterferien nach Hause, wo Mutti und die lieben Geschwister warten. Da Mutti nicht mehr mit Vati verheiratet ist und auch noch kleinere Kinder hat, muss sie viel weniger Unterhaltskosten als Vati zahlen, der neben viel Freizeit auch über ein ordentliches Einkommen verfügt. Mutti arbeitet auch und bekommt das Kindergeld für alle 3 Kinder--- und einen Brief, dass nunmehr nachgeprüft werden soll, ob ihr das besagte Kindergeld überhaupt noch zusteht. Zusammen mit dem Brief eine tolle Belehrung, dass bei Studenten, die nicht mehr im elterlichen Haushalt leben, sprich: brav ihren Hauptwohnsitz in den Studienort gelegt haben, der das Kindergeld bekommt, der den höheren Unterhaltsbeitrag zahlt. Das wäre in dem Fall Vati- obwohl der Student jedes Wochenende bei Mutti ist und auch sonst die Beziehung zu Vati eher abgekühlt ist.
Was für eine bürokratische Eselei- also meldet sich der nun schon etwas verärgerte Student wieder an seinem Heimatort mit Hauptwohnungsadresse an und wartet auf den Brief zur Aufforderung zur Zahlung der Zweitwohnungssteuer. Da fragt man sich doch, womit wir den Amtsschimmel noch füttern können- auf das er fett werde!!!
Kommentar von René
Würde im Widerspruch zum Sozialgesetzbuch stehen. Kannst du mir ggf. so ein Schreiben zusenden? Wäre auch ein Thema für zweitwohnsitzsteuer.de
Kommentar von Simone
Bin heute auf eure tolle Seite gestoßen. Da der letzte Kommentar vom April ist, hoffe ich doch, dass ich von irgendeinem eine Antwort bekomme. Meine Tochter macht eine Ausbildung in BW bei Baden-Baden und wurde dort mehr oder weniger »gezwungen«, ihren hauptwohsitz dort anzumelden, da sie, so die Begründung ledig ist und keinen Grund hat, den hauptwohsitz bei den Eltern in Sachsen-Anhalt zu lassen. Unsere Wohnung hat sie als Nebenwohnung gemeldet, wegen dem Kindergeld. Denn für das Auszahlen des Kindergeldes müssen wir ihre Aufwendungen, sprich Heimfahrten zu den Eltern gegen ihre Ausbildungsvergütung gegenrechnen. Nun haben wir vor einer Woche, besser gesagt, meine Tochter hat vor einer Woche Post von unserer Stadtverwaltung bekommen. Sie soll für ihr Kinderzimmer Zweitwohnsteuer bezahlen. Das wäre zwar nicht viel, aber es geht mir um das Prinzip. Ein Kinderzimmer ist nach Baurecht keine Wohnung, es fehlen sanitäre Einrichtungen wie WC, Dusche, Küche oder Kochnische. Das nutzt sie ja alles sozusagen von uns! Sie selber hat ja keine eigene Wohnung in unserem Haus. Und was wäre wenn, wenn sie ihren Nebenwohnsitz bei uns abmeldet? Bekommt sie dann noch Kindergeld? Dann sind ja die Heimfahrten zu uns nur noch Besuchsfahrten zu Mutti und Papa und nicht mehr notwendig. Oder sehe ich das falsch? Kann mir da einer von euch helfen?
Wäre euch sehr dankbar für eine Antort.
Kommentar von René
Hallo Simone,
vielleicht habe ich es noch nicht oft genug hier erwähnt: ich habe extra für diese Steuer eine eigene Homepage erstellt. Da sind sicher schon viele Fragen beantwortet, und wenn nicht existiert da ein spezielles Forum für solche Fragen.
Kommentar von Angie
Hat von den schlauen Beführwortern der »Bürgersteigabnutzungsgebühr« mal einer überlegt, ob das vielleicht an den schweren Einkaufstaschen liegt, die ich regelmäßig am Wochenende nach Hause schleppe und damit meiner Heimatgemeinde Umsatzsteuer entziehe! Rechne doch mal einer den Nutzen dieser »Luxusgenießer« für die Städte aus. Ich bezahle eine Wohnung, die sonst sicher leersteht, kaufe hier ein und gehe auch zu manchen Veranstaltungen und zahle dort Geld. Ich fühle mich für mein Engagement für diese Stadt bestraft und fahre nun wieder jeden Tag 180km- auch super für die Umwelt!
Kommentar von Steffen Renz
Ähhm... rechtlich gilt die erste Wohnung bei den Eltern NICHT als Wohnsitz in Bezug auf Zweitwohnung, da man in dem Haushalt nur mitwohnt und nicht selber diesen Haushalt führt... daher ist es solange man nicht einen separaten Haushalt bei den Eltern hat kein Wohnsitz. Dies hat kürzlich auch ein Gerichtsurteil eines Jurastudenten bekräftigt!
Kommentar von René
Ich kann deine Aussage bzgl. des Jurastudenten nicht nachvollziehen, ggf. ist bei so etwas immer ein Aktenzeichen sinnvoll.
Kommentar von Gustav Walter aus Bayern
Möchte hiermit auf Besonderheiten beim Freistaat Bayern hinweisen, denn dort hat man nun einen etwas stümperhaften Gesetzentwurf entwickelt und möchte Geringverdiener die Möglichkeit einräumen, gegen Einkommensnachweis — Vorlage die Unfugabzocke wieder auszubezahlen lassen. Bei ledigen = bis 25.000 € Jahreseinkommen Zwst-Steuerfrei und bei verheirateten bis 33.000.- €, ob dieser Entwurf je Gesetz werden wird, das muss sich noch erweisen mit einer Gesetzverabschiedung im Landtag. Vielleicht will man nun im Wahlkampf auch nur Stimmen von Studenten und Geringverdienern in die Wahllokale locken ?
Zum Thema: »Warum denkt man nicht einmal zu Ende?
Dem Verfasser ist womöglich unbekannt, daß es in Bayern auch für Nebenwohnsitze eine ganz wackere Schlüsselzuweisung für Nebenwohnsitze schon seit 1988 an die Kommunen gibt, nur lügen auch die Bürgermeister in Bayern und posaunen « für die Besitzer von Ferienwohnungen gibt es keinerlei Schlüsselzuweisungen" und das Volk lässt sich für dumm verkaufen, auch die Einheimischen sind von der Existenz dieses Geldsegens nicht informiert!
Kommentar von René
Hallo zusammen,
ich bin schon ewig mit der Stadt Koeln am rumdiskutieren. Jetzt lehnen sie jeden weiteren Einspruch ab und verweisen aufgrund des Gesetzes zum Buerokratieabbau II darauf, dass nur noch eine Klage als Widerspruch moeglich sei. Ist das zulaessig?
Hauptwohnsitz ist bei meinen Eltern, ausserdem ist die Nettokaltmiete zu hoch angesetzt, hab im Wohnheim gewohnt,....
Kann jemand helfen?
Kommentar von René
Hallo Sarah, auch dich möchte ich auf die ZWS-Seite verweisen.
Kommentar von Fadir
Die Erhebung einer Nebenwohnsitzsteuer ist nicht erlaubt
Kommentar von René
@Fadir: Mal davon abgesehen, dass es formal korrekt „Zweitwohnungsteuer” heißt, ist die Erhebung dieser Steuer grundsätzlich zulässig.
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