Kommentar von Thomas Weihermüller
Bloß kurz der Hinweis, daß das in der »CAPITAL« angegebene Urteil des VG Lüneburg noch nicht rechtskräftig ist. Die Stadt Lüneburg hat Berufung eingelegt (Aktenzeichen des Berufungsvrfahrens: OVG Lüneburg, 13 LC 91/05)
Viele Grüße
der »andere« Thomas ;-)