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renephoenix.de

Kommentar von Vwvfg81

dann hoffen wir mal, dass dies noch vor der Einführung in manchen Städten zum 01. Jan. 2006 ist. Nur, bis das Urtail dann rechtskräftig ist dauert es ja auch noch. Ich persönlich habe mich sofort an meinem Studienort zum Hauptwohnsitz gemeldet, zwar nicht aufgrund irgendwelcher Prämien o.ä., jedoch aufgrund der Tatsache, dass ich aufgrund der Anzahl der Vorlesungen die meiste Zeit dort verbringen MUSS und demnach auch dort meinen Erstwohnsitz anmelden MUSS um Gesetzeskonform zu bleiben ;-) Sich nirgendwo zu melden ist sicher keine Lösung! Der Zweitwohnsitz ist weiterhin bei meinen Eltern. Hinsichtlich des Kindergeldes gab es bis jetzt keinerlei Probleme....
Ich denke, wenn man anfängt auf eigenen Füßen zu stehen, ist es durchaus angebracht den Erstwohnsitz an dem Ort anzumelden, wo man sich tatsächlich die meiste Zeit aufhält. Ganz gleich ob das bei notorichen Wochenendfahrern bei den Eltern sein mag oder bei unabhängigkeits-liebenden der Studienort...
Naja, ich bin jedenfalls, allein schon studienbedingt, gespannt wie das Urteil ausfallen mag.
Lob an René für diese Seite, ziemlich informativ ohne verstaubt zu wirken!!!