Kommentar von René
@Thiemo: das Bundesverfassungsgericht klärt, ob es prinzipiell zulässig ist. Wie schon mehrfach erklärt: es ist eine Luxussteuer. Und Luxus ist es weder für Studenten, noch für Arbeiten, wenn sie aufgrund ihrer Tätigkeit eine zweite Unterkunft benötigen.
Wenn du dagegen vorgehst, sollten die Argumente niemals von einer Wahlmöglichkeit ausgehen. Du hast die Wahl, wo du leben möchest — daraus ergibt sich die Pflicht, wie du dich meldest!
Zur zwischenzeitlichen Abmeldung aus der Dresdner Satzung:
Eine Wohnung verliert die Eigenschaft einer Zweitwohnung nicht dadurch, dass ihr Inhaber/ihre Inhaber/in sie zeitweilig zu anderen als den vorgenannten Zwecken nutzt.