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Kommentar von Thomas

Hi,

folgendes habe ich in der Capital Heft 22/2005 Seite113 gefunden. Ich zitiere:

Zweifel wachsen — Immer mehr Städte wollen ihre Kasse durch Abgaben für Zweitwohnungsbesitzer aufbessern. Mit dem verschärften Zugriff der Kommunen wachsen aber auch die rechtlichen Zweifel an dieser Praxis.

So muss der Bundesfinanzhof demnächst entscheiden, ob der Obolus auch von Bürgern gefordert werden darf, die berufsbedingt eine zweite Wohnung am Arbeitsort unterhalten (II R 10/03).

Abwehrstrategie. Steuerzahler mit doppelter Haushaltsführung sollten unter Hinweis auf dieses Verfahren ihren Bescheid über Zweitwohnungsteuer anfechten. Gleichzeitig können sie auf zwei Verfassungsbeschwerden verweisen (1 BvR 1232/00; 1 BvR 2627/03). Wer seinen Hauptwohnsitz am Arbeitsort anmeldet, spart zwar die Zweitwohnungsteuer, muss aber unter Umständen auf Nachteile in der Einkommensteuer gefasst sein. So könnte das Finanzamt etwa Probleme bei der Anerkennung der doppelten Haushaltsführung machen.

Grüße

Thomas