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Kommentar von Kölner

Hallo Kollegen,

sitze gerade vor der Zweitwohnsitzsteuererklärung und grüble wie ich mich verhalten soll.

Mein Fall:

Ich komme ursprünglich aus Bonn (Erstwohnsitz bei Eltern) und habe bis Herbst 2004 in Köln  studiert. Zunächst habe ich dort meinen Zweitwohnsitz in einer WG gehabt, im Frühjahr 2004 bin ich zu meiner Freundin in die Wohnung gezogen (beide Hauptmieter). Seit Januar habe ich nun einen Arbeitsplatz in Bonn, und wegen der Pendlerpauschale hab ich dann auch meinen Erstwohnsitz in Köln angemeldet (leider erst im März, vorher habe ich nicht geschafft). Theoretisch müsste ich nun für Januar u. Februar (aber nicht März?) Zweitwohnsitzsteuer abführen. Genauso wenig wie für alle anderen hier war Luxus der Grund für  2 Wohnsitze, immerhin war ich Student bzw. knapp ein halbes Jahr arbeitslos zwischen Abgabe Diplomarbeit und Job. Ich sehe es daher nicht ein diese Steuer zu zahlen.

Was tun?

Könnte ich mich auf den Standpunkt stellen, dass ich bereits nach Beendigung meines Studiums in Köln meinen Erstwohnsitz dort hatte und des einfach nur versäumt habe mich rechtzeitig umzumelden? Schließlich gilt ja nicht die Meldung sondern der Ort, in dem man sich überwiegend aufhält.

Könnte ich mit dem Verweis dass ich bei meinen Eltern nur ein „Kinderzimmer“ habe auf den Standpunkt stellen, dass die Zweitwohnung (ähnlich wie in dem nicht rechtskräftigen Urteil) als solche nicht steuerpflichtig zu behandeln ist?

Wie fülle ich den Bogen aus um Zeit zu gewinnen bis die schwebenden Verfahren abgeschlossen sind auf die ich mich in Zukunft dann berufen könnte?

Würde bei mir nur die Hälfte der Kaltmiete als Berechnungsgrundlage gelten da ich ja mit meiner Freundin die Wohnung teile?

Auch wenn es in meinem Fall nur um eine geringe Summe geht, ich fühle mich ziemlich verarscht und möchte mich nicht abzocken lassen. Weiterhin teile ich keinesfalls die Meinung, dass in diesem Fall der Grundsatz „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ gilt. Es ist völlig realitätsfremd anzunehmen, dass man sich alle paar Wochen informieren muss ob nicht irgendeine Steuer auf einen zu kommt der man vorbeugen müsste. Köln hat bewusst die Bürger reingelegt indem es den meisten Zweitwohnsitzinhaber erst durch die Zustellung des Steuerbescheids (8 Monate nach Einführung) informiert hat, auch wenn das rechtlich vielleicht nicht zu beanstanden ist.

<Sarkasmus>
Vielleicht flattert mir ja bald noch ein Bescheid über ein Studiumssteuer über 10% der anteiligen Prüfungskosten  ins Haus, die alle 5 Jahre fällig ist und im Amtsblatt von 1999 bekannt gegeben wurde.
</Sarkasmus>

Danke im Vorfeld für Anregungen.