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Kommentar von Sebastian

Hallo Herr Weihermüller,

da nun die Lage ernst wird (in 6 Wochen soll die Satzung zur Zweitwohnsitzsteuer rechtsgültig werden), frage ich mal direkt.

Sie haben gesagt, das Urteil von Lüneburg zur Klage einer Studentin sei noch nicht rechtsgültig, und es sei noch ein Urteil aus Karlsruhe (ich nehme an vom BVG) dieses Jahr zu erwarten.

Ein Urteil aus Karlsruhe am 11.10. ließ sich lediglich über die Situation bei Verheirateten aus, äußerte sich aber nicht zur Sachlage bei Studenten. Muss das Finanzamt nun im Einzelnen prüfen, ob ein Bürger mit Zweitwohnsitz in einer Stadt zur ZW-Steuer veranlagt werden kann?

Können Sie sagen, wie die rechtliche Lage zur Zeit aussieht und es ein Urteil gibt, dass sich eindeutig zur ZW-Steuerpflicht bei Studenten äußert.

Ich würde doch gerne wissen, ob mir anfang nächsten Jahres nun ein solcher Bescheid ins Haus weht, und ob ich eine Möglichkeit zum Widerspruch habe (z.B. mit dem  Lüneburger Argument, dass mein Hauptwohnsitz keine Wohnung im Eigentlichen Sinne — ohne eigene Küche oder Bad — ist, und dass deshalb keine Zw-Steuer verlangt werden kann).

Ein großes Danke an den Verfasser dieser Seite! Es gibt leidergottes ansonsten wenig Möglichkeiten, sich zu diesem Thema auch für Nicht-Juristen verständlichen Rat zu holen.

MfG

Sebastian