Mastodon

renephoenix.de

Kommentar von Thomas Weihermüller

Sorry, daß ich mich ziemlich lange nicht an der Diskussion beteiligt habe ... Ich will dies nachholen und zumindest kurz die aktuelle Rechtssituation reflektieren:

1. Das Bundesverfassungsericht hat entschieden: Zweitwohnungssteuer für verheiratete Berufspendler ist verfassungswidrig, wenn die gemeinsame Hauptwohnung der Eheleute außerhalb der Stadt liegt. Das BVerfG hat aber genauso deutlich gesagt, daß die Zeitwohnungssteuer für unverheiratete Berufspendler (und damit wohl auch für Azubis und Studenten) zulässig ist. Für Interessenten:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/frames/rs20051011_1bvr123200

2. Auf eine konkrete Frage von Sebastian eine konkrete Antwort: Auch Studenten ohne eigenes Einkommen und Vermögen sind von der Steuer nicht ausgenommen. Nach Einschätzung des Bundesfinanzhofes sind die Abgaben so gering, dass dadurch die wirtschaftliche Existenz der Studenten nicht gefährdet wird. Oftmals besteht zudem die Möglichkeit, der Abgabe durch eine Änderung von Erst- und Zweitwohnsitz zu entgehen (Urteil des Bundesfinanzhofes, Az.: II B 50/04).

3. Eine Entscheidung des OVG Lüneburg in der Sache 13 LC 91/05 (zu dem hier auf dieser Seite wiederholt erwähnten Urteil des VG Lüneburg) gibt es noch nicht. Die Richter werden sicher erst den Spruch aus Karlsruhe abgewartet haben.

4. Für den Vollzug der Dresdner Satzung gibt es jetzt ein Hinweiblatt (eine Art »FAQ«) online:

http://www.dresden.de/pdf/infoblaetter/Handzettel_Info_Zweitwohnungssteuer.pdf

5. Zu dem Posting von Tobias: Nach gängiger Rechtssprechung muß (!) die Stadt sich etwas einfallen lassen, um auch diejenigen Zweitwohner zu ermitteln, die sich — pflichtwidrig — einfach nicht anmelden. Diese Rechtssprechung wird auch in Dresden beachtet werden — wenn ich dies mal in aller Zurückhaltung mitteilen darf.

Soweit erstmal — MfG — Thomas Weihermüller