Kommentar von Matthias (ein anderer)
@René:
hast du das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes irgendwo?
Im Urteil des VG Lüneburg steht, dass es im Ermessen der Stadt liegt und dass sie sogar prüfen muss, ob eine Ermäßigung oder Befreiung für Studenten in Betracht kommt. Ich bin auf jeden Fall auf das Urteil des OVG Lüneburg gespannt.